„Nordcapital Offshore Fonds 4 GmbH & Co. KG“-Beteiligung rückabgewickelt

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Im März dieses Jahres verurteilte das Landgericht Hannover die Postbank Finanzberatung AG wiederholt zu Schadenersatz. 

Im Jahre 2009 zeichnete die Mutter des Klägers die Beteiligung am geschlossenen Fonds „Nordcapital Offshore Fonds 4 GmbH & Co. KG“. Die Ausschüttungen der angelegten 40.000 Euro wollte die Frau für Modernisierungsmaßnahmen und zur Aufbesserung ihrer Rente nutzen. Nachdem sie 2011 verstarb, wurde ihr Sohn Alleinerbe.

Laut dem Berater der Postbank Finanzberatung AG könnten mit der Beteiligung am Fonds „Nordcapital Offshore Fonds 4 GmbH & Co. KG“ bis zu 9 % Zinsen erzielt werden. Von einer durch den Mandanten favorisierten Festgeldanlage riet der Berater ab und diente die Beteiligung am „Nordcapital Offshore Fonds 4 GmbH & Co. KG“ an. Über das Totalverlustrisiko und das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung nach §172 Abs. 4 HGB klärte der Berater jedoch nicht auf. Für die objektgerechte Beratung ist erforderlich, dass der Berater richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich über alle Risiken und Eigenschaften des Anlageobjektes hinweist, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben könnten. Das Landgericht entschied, dass die Postbank Finanzberatung AG in diesem Fall ihre Pflicht verletzte, die Erblasserin objektgerecht aufzuklären.

Der Mandant der Kieler Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen hat den Schadensersatz bereits von der Postbank Finanzberatung ausgezahlt bekommen. Zusätzlich wird er von Rückzahlungsforderungen freigehalten.

Zahlreiche Erfolge in den letzten Wochen und Monaten, u.a. vor dem Landgericht in Hannover und dem OLG Celle, zeigen, dass es sich zu kämpfen lohnt.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Martin Bauer, der den Mandanten vertritt, ermutigt daher alle Anleger, die ähnliche geschlossene Beteiligungen gezeichnet haben, den Sachverhalt prüfen zu lassen. 


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