Nordcapital Offshore Fonds 5: Postbank Finanzberatung AG zu Schadensersatz verurteilt

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Abermals konnte die Kanzlei Helge Petersen & Collegen für einen Mandanten ein obsiegendes Urteil gegen die Postbank Finanzberatung AG erstreiten. Das Landgericht Hannover hat diese verurteilt, dem Kläger sein investiertes Kapital abzüglich erhaltener Ausschüttungen gegen Übertragung der Beteiligung zu zahlen. Der Mandant wird von der Rückforderung von Ausschüttungen freigehalten und erhält die ihm anteilig entstandenen, außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstattet. Ein voller Erfolg für die Kanzlei Helge Petersen & Collegen.

Der Mandant der Kanzlei Helge Petersen & Collegen hat sich im Jahr 2009 nach erfolgter Beratung der Postbank Finanzberatung in Kiel in Höhe von EUR 15.000,00 an dem Schiffsfonds Nordcapital Offshore Fonds 5 GmbH & Co. KG beteiligt. Der Mandant ging hierbei davon aus, dass es sich um eine, seinen sicherheitsorientierten Anlagezielen entsprechende Kapitalanlage handeln würde.

Dies war in tatsächlicher Hinsicht jedoch nicht der Fall. Der Mandant gab an, nicht über die erheblichen Kosten der Beteiligung, wie die Weichkosten und die Provisionszahlungen, sowie über die erheblichen Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt worden zu sein, als der Sachverhalt im Gespräch mit den Rechtsanwälten der Kanzlei Helge Petersen & Collegen besprochen wurde.

LG Hannover: Keine Aufklärung über Rückforderung von Ausschüttungen

Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens hat das Landgericht Hannover nun Rechtgesprochen und festgehalten, dass der Mandant nicht über das Risiko der Rückforderung von Ausschüttungen durch die Postbank Finanzberatung AG aufgeklärt wurde. Bei Zahlungen seitens der Fondsgesellschaft handelt es sich entgegen einem weit verbreiteten Glauben nicht um eine gesicherte „Rendite“, sondern lediglich um Kapitalausschüttungen, welche nach dem Handelsgesetzbuch der möglichen Rückforderung unterliegen.

Das Landgericht hat dem Mandanten Schadensersatz nebst Verzugszinsen zugesprochen. Darüber hinaus muss die Postbank Finanzberatung AG den Mandaten von möglichen Rückforderungen bezüglich erhaltener Ausschüttungen freihalten und dem Mandanten einen Teil der diesem außergerichtliche entstandenen, vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstatten.

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