Oktober 2024: Allplan Deutschland GmbH Abmahnung wegen unlizenzierter CAD-Software durch Kanzlei FROMMER Rechtsanwälte
- 3 Minuten Lesezeit
Abmahnung durch die Allplan Deutschland GmbH wegen unlizenzierter CAD-Software
Die Allplan Deutschland GmbH, ein führender Anbieter von CAD-Software im Bereich Bauingenieurwesen und Architektur, lässt derzeit durch die Rechtsanwaltskanzlei FROMMER aus München Abmahnungen wegen der angeblich unlizenzierter Verwendung ihrer Software aussprechen. Diese Abmahnungen richten sich gegen Personen oder Unternehmen, die beschuldigt werden, durch die Verwendung von Software-Cracks den Kopierschutz der CAD-Software Allplan 2015 umgangen und die Software ohne die erforderliche Lizenz genutzt zu haben.
Wir haben Kenntnis von Abmahnungen, in denen die unberechtigte Nutzung folgender Bestandteile von Software der Allplan Deutschland GmbH vorgeworfen werden:
- Basisversion Allplan 2021
- Option Workgroup für Allplan 2021
- Allplan Bridge Modeler 2021
- Allplan Bridge Pre-Stressing 2021
- Allplan Bridge Linear Analysis 2021
- Allplan Bridge International 2021
- Allplan Bridge Code-Based Design 2021
- Allplan Precast 2023
- Allplan Bridge 2023
- Allplan Precast 2024
- Allplan Bridge 2024
- Allplan Service Plus für Precast 2024
- Allplan Service Plus für Bridge 2024
Hintergrund zur Allplan Deutschland GmbH
Die Allplan Deutschland GmbH ist ein renommiertes Unternehmen, das sich auf die Entwicklung und den Vertrieb von CAD-Software spezialisiert hat. Die Software von Allplan wird vorrangig für die Erstellung von 2D-Konstruktionen und 3D-Modellen in der Architektur sowie im Bauingenieurwesen eingesetzt und gehört zu den führenden Lösungen in diesem Bereich.
Forderungen in der Abmahnung der Allplan Deutschland GmbH wegen unlizenzierter CAD-Software durch Kanzlei FROMMER Rechtsanwälte
In der Abmahnung macht die Allplan Deutschland GmbH verschiedene rechtliche Ansprüche geltend. Dazu gehören:
- Unterlassung: Der betroffene Nutzer wird aufgefordert, die unlizenzierte Verwendung der Software sofort einzustellen.
- Auskunft: Es wird die Offenlegung gefordert, in welchem Umfang die Software genutzt wurde.
- Schadensersatz: Die Allplan Deutschland GmbH verlangt eine Entschädigung für den entstandenen finanziellen Schaden.
- Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten: Die Kosten für die anwaltliche Vertretung, die im Zusammenhang mit der Abmahnung entstanden sind, sollen ebenfalls vom Betroffenen übernommen werden.
Die Abmahnung basiert auf dem Vorwurf, dass der Betroffene gegen §§ 69c Nr. 1, Nr. 2, 16 UrhG verstoßen habe, indem er die Software ohne Erlaubnis des Rechteinhabers genutzt habe. In strafrechtlicher Hinsicht wird auf § 106 UrhG hingewiesen, der die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke unter Strafe stellt.
Besonderheit: Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft wegen unlizenzierter CAD-Software Nutzung der Allplan Deutschland GmbH
Eine Besonderheit der Abmahnungen der Allplan Deutschland GmbH liegt in der unterstützenden Tätigkeit der Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung von Urheberrechtsverstößen. Allplan setzt zur Aufdeckung von unlizenzierten Software-Nutzungen eine spezielle Analysesoftware ein, die unter anderem die IP-Adresse des verwendeten Computers ermittelt. Auf Basis dieser Daten kann die Allplan Deutschland GmbH eine Strafanzeige gemäß §§ 106, 106a UrhG bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen.
In einigen Fällen kommt es daraufhin zu Hausdurchsuchungen, bei denen die betroffenen Computer beschlagnahmt werden. Gegen den Nutzer der Software wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das aufgrund der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke erfolgt. In einem aktuellen Fall konnte jedoch eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erfolgreich erreicht werden.
Was tun bei Erhalt einer Abmahnung der Allplan Deutschland GmbH wegen unlizenzierter CAD-Software durch Kanzlei FROMMER Rechtsanwälte?
Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und keine voreiligen Schritte zu unternehmen. Insbesondere sollten keine Erklärungen abgegeben werden, ohne zuvor eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen zu haben, vor allem wenn bereits ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft läuft.
Unsere Kanzlei steht Ihnen in solchen Fällen mit Rat und Tat zur Seite. Rechtsanwalt Oliver Eiben, bietet Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung an und wird mit Ihnen alle Möglichkeiten zur Konfliktbeilegung erörtern.
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