OLG Düsseldorf: Porsche im Abgasskandal zu Schadensersatz verpflichtet

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Schon im Januar 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Abgasskandal den Rückruf für den Porsche Cayenne mit 3,0 Liter V6 TDI-Motor der Baujahre 2014 bus 2017 an. Grund: In den Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6 wird eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Von dem Rückruf betroffene Porsche-Fahrer können Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht. Porsche hat sich durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht, auch wenn der Dieselmotor von der Konzernschwester Audi gebaut wurde. Das entschied das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 30. Januar 2020 (Az.: 13 U 81/19).

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte den Porsche Cayenne im Februar 2016 gekauft. Nach dem Rückruf des KBA unter dem Code AH09 hatte er wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und verlangte die Rückabwicklung. Davon wollte der Händler nichts wissen.

Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf muss der Händler das Fahrzeug nun zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Zudem stellte das OLG fest, dass sich auch die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig gemacht hat, so das OLG.

Der Porsche Cayenne sei unstrittig mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet. Dies sei bereits durch den Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts belegt, führte das OLG aus.

Durch die unzulässige Abschalteinrichtung sei das Fahrzeug mangelhaft, so dass der Kläger wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten konnte. Eine Nachbesserung sei dem Kläger aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnisses zum Hersteller des Motors nicht zuzumuten. Er habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, stellte das OLG klar.

Das Gericht stellte weiter fest, dass sich auch die Porsche AG schadensersatzpflichtig gemacht habe. Auch wenn der Motor von der Konzernschwester Audi gebaut wurde, habe Porsche die Fahrzeuge mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Der Schaden sei dem Kläger schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, denn bei Kenntnis der Abgasmanipulationen hätte er das Fahrzeug nicht erworben. Er sei von Porsche getäuscht worden und der Autobauer sei daher verpflichtet, alle Schäden, die sich aus der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung ergeben, zu ersetzen.

„Nachdem der BGH bei dem kleineren Dieselmotor des Typs EA 189 am 25. Mai 2020 entschieden hat, dass VW sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig gemacht hat, zeigt das Urteil des OLG Düsseldorf, dass auch gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche bei den größeren 3-Liter-Motoren durchzusetzen. Diese Motoren kamen u.a. beim Porsche Cayenne und Macan aber auch bei zahlreichen Audi-Modellen, wie dem A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 zum Einsatz“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Mehr Informationen: https://rechtsanwalt-schwering.de/abgasskandal/




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