OLG Stuttgart stärkt erneut Verbraucherposition – Schadensersatz in Höhe von EUR 28.931,36 bestätigt

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Erstattung von knapp 90 Prozent des Kaufpreises für einen circa 10 Jahre alten VW Tiguan

Das OLG Stuttgart bestätigte in der II. Instanz die Rechtsprechung des Landgerichts Ellwangen der von Wawra & Gaibler vertretenen Klägerin und verurteilte die Volkswagen AG zu Schadensersatzzahlung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Die Klagepartei erwarb am 21.08.2013 einen VW Tiguan als Neuwagen zu einem Kaufpreis von EUR 33.222,25. Das Fahrzeug ist mit dem Skandalmotor EA 189 der Schadstoffklasse Euro 5 ausgestattet, der von der Volkswagen AG entwickelt und hergestellt und in Millionen von Fahrzeugen zum Einsatz kommt. Durch die Volkswagen AG wurde der Motor mit einer – im Sinne des Europarechts – unzulässigen Abschalteinrichtung versehen.

Fahrzeuge mit Dieselmotor des Typs EA 189 sind mit einer Motorsteuerungs-Software ausgestattet, die erkennt, ob das Fahrzeug sich im regulären Straßenbetrieb oder auf dem Rollenprüfstand befindet. Wird der Prüfstand erkannt, wird über ein Rückführungsventil bereits verbrannte Luft in den Motor zurückgeleitet, um erneut an der Verbrennung teilzunehmen. Hierdurch wird der Stickoxidausstoß verringert.

Der Anspruch der Klägerin stützt sich auf den sog. Restschadensersatz-Anspruch gemäß § 852 BGB. Danach können geschädigte Verbraucher Ansprüche bis zu 10 Jahre nach Kauf geltend machen. Volkswagen wurde zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung von EUR 28.931,26 verurteilt. Die Klagepartei ist das Fahrzeug nunmehr knapp 10 Jahre gefahren und kann durch das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ihr Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben und bekommt knapp 90 Prozent des bezahlten Kaufpreises erstattet.

Foto(s): stock.adobe.com/229544387

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