On the Road - Unterwegs – Waldorf Frommer fordert Unterlassungserklärung und € 815,00

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Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Filesharer ab, die das Filmdrama „On the Road - Unterwegs" illegal in Tauschbörsen verbreitet haben. Regisseur Walter Salles brachte die Romanvorlage von Jack Kerouac am 4.Oktober 2012 erstmals auf die Leinwand. Der Film thematisiert das Lebensgefühl jugendlicher Außenseiter, gespielt von Garrett Hedlund, Sam Riley und Kristen Stewart, die der biederen Gesellschaft der 50er Jahre zu entfliehen versuchen.

Was wirft Waldorf Frommer Abgemahnten vor? 

Ein für die Kanzlei Waldorf Frommer ermittelndes IT-Unternehmen kann belegen, dass „On the Road - Unterwegs" über Ihren Anschluss angeboten wurde. Nehmen Sie das Schreiben ernst, aber lassen Sie sich durch die kurzen Fristen nicht zu übereilten Handlungen hinreißen. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt Waldorf Frommer € 815,00. 

Der Betrag gliedert sich entsprechend dem geänderten § 97a UrhG in Anwaltskosten € 215,00 und Schadensersatz in Höhe von € 600,00. Die Forderungen, die Waldorf Frommer stellt, klingen unumstößlich. Tatsächlich sind sie dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen. Nicht jeder Anschlussinhaber haftet!

Was kann ich gegen die „On the Road - Unterwegs"-Abmahnung tun?

Finden Sie zunächst heraus, wer den Upload durchgeführt hat. Verantwortlich sind nur Täter oder Störer. Ist der Anschlussinhaber nicht der Täter, entfallen sofort die € 600,00. Kann die Störerhaftung ebenfalls ausgeschlossen werden, entfallen auch die Anwaltskosten von € 215,00.

Muss ich die Unterlassungserklärung abgeben?

Nein. Die beigefügte Unterlassungserklärung enthält oftmals für sie nachteilige Klauseln, oder aber sie ist generell zu weitgehend. Schicken Sie die Ausfertigung ungeprüft ab, ist bereits ein irreparabler Schaden entstanden. Haftet der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer, muss er überhaupt keine Unterlassungserklärung abgeben. Generell gilt: Kein Kontakt mit Waldorf Frommer, ohne Konsultation eines Verteidigers! Vertrauen Sie dabei nicht auf pauschal erteilte Ratschläge von Verbraucherzentralen oder Rechtsschutzversicherungen. Der Grundstein für eine optimale Verteidigung ist eine genaue Analyse der Sach-, und Rechtslage in Ihrem Fall.

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Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

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