Onecoin/IMS: Betroffene fragen sich: Wie geht es jetzt weiter? Was kann ich tun? Anwälte informieren

  • 1 Minuten Lesezeit

Diverse Anleger, die ihr Geld bei OneCoin angelegt hatten, sind nach wie vor verunsichert und fragen sich, wie es jetzt weitergeht.

So war vor einiger Zeit bereits die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen das Unternehmen IMS International Marketing Services GmbH mit noch nicht bestandskräftigen Verfügungen eingeschritten, das Gelder von OneCoin-Kunden angenommen und weitergeleitet hatte.

Auf Konten der IMS wurden dabei wohl laut Angaben der BaFin ca. 29 Mio. € eingefroren.

Bisher hat jedoch von den von Dr. Späth & Partner betreuten Kunden noch kein Geld von IMS zurückerhalten. Dr. Späth & Partner werden sich auch demnächst mit der BaFin in Verbindung setzen, um weitere Informationen zu erhalten.

Auch teilen diverse Anleger mit, dass die Handelsplattform xcoinx.com gegenwärtig mit der Meldung „under maintenance“ nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist, und sogar der Handel mit OneCoins für einige Zeit ausgesetzt worden sein soll, was ebenfalls für Verunsicherung sorgt.

So teilen inzwischen auch mehrere Kunden von OneCoin mit, dass die von ihnen angelegten Gelder, z.B. 1000,- €, inzwischen angeblich über 10.000,- € wert sein sollen, sich der Wert also angeblich mehr als verzehnfacht haben soll, was ihnen aber keinen Mehrwert bringt, weil der Handel nun ausgesetzt wurde und somit die OneCoins von ihnen nicht verkauft werden können.

Auch diese Kunden von OneCoin fragen sich nach ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Kunden, die der Anlage bei OneCoin nicht mehr vertrauen, können alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, so auch z. B. die vorläufige Sicherung der auf den von der BaFin eingefrorenen Konten befindlichen Gelder.“ 

Betroffene OneCoin/IMS-Kunden können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind seit dem Jahr 2002 überwiegend im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und daher mit Fällen wie diesem sehr versiert.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema