“Online-Hass” – Abmahnung der SO DONE legal erhalten? Was tun?
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Wie geht die SO DONE legal mit RA Alexander Brockmeier vor? Wie sollten Sie sich wehren?
Seit über einem Jahr ist Rechtsanwalt Alexander Brockmeier, SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, im Abmahngeschäft tätig und wird von der SO DONE GmbH mit Mandaten versorgt. Wie diese berichtet, führte sie eine „einjährige Pilotphase“ durch. In dieser wurden mutmaßlich größtenteils Mandate im Namen von Frau Marie-Agnes Strack-Zimmermann wegen einer angeblichen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts an die SO DONE legal zur Abmahnung weitervermittelt.
Dabei verspricht die SO DONE GmbH ihren Kunden (hauptsächlich Politikern), Persönlichkeitsrechtsverletzungen herauszusuchen und bei erfolgreicher Ermittlung über die SO DONE legal gegen diese vorzugehen.
Anfangs sollten Betroffene noch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben, wonach sich der Betroffene verpflichten sollte, z. B. „Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu Lasten von Frau Strack-Zimmermann zu unterlassen“. Rechtsanwalt Brockmeier hat im Laufe der Pilotphase dazugelernt und seine Abmahnungen etwas verbessert (auch wenn diese nach hiesiger Ansicht nach wie vor überwiegend unwirksam sind und selbst den im Äußerungsrecht sehr geringen Hürden an eine Abmahnung nicht gerecht werden).
Die von der SO DONE GmbH selbst bezeichnete Pilotphase ist nun nach deren eigenen Angaben vorbei. Ausweislich ihrer Homepage werben neben Marie-Agnes Strack-Zimmermann (häufigster Fall) noch weitere prominente Personen wie der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Düzen Tekkal, Hendrik Wüst, Professor Carlo Masala, Sophia Maier, Marius Bülter, Julia Klöckner, Ben Salomo, Daniela Spehri, Roderich Kiesewetter, Manuel Ostermann, Mariele Ihde und Ralf Stegner für die Dienste der SO DONE GmbH. Auch ist uns bekannt, dass Anton Hofreiter über die SO DONE legal abmahnen lässt.
In den neuen Abmahnungen wird nun meist Bezug auf einen vermeintlich beleidigenden Tweet genommen. Sie sollen eine vorgefertigte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben und eine Geldentschädigung sowie Anwaltskosten zahlen.
Wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Wenn Sie eine Abmahnung der SO DONE legal erhalten haben, wissen Sie häufig vermutlich nicht, um was es geht. Das liegt daran, dass die Abmahnkanzlei eine aus Textbausteinen bestehende Abmahnung versendet, die, in allen uns bekannten Fällen, nicht individualisiert wird. Ihnen wird vorgeworfen, „irgendeinen Tweet“ veröffentlicht zu haben.
Auf keinen Fall sollten Sie die beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung einfach unterschreiben und/oder die geforderten Beträge zahlen.
Die geltend gemachten Ansprüche sind in aller Regel unberechtigt. Ein Rechtsanwalt kann die Abmahnung rechtlich prüfen und einordnen. Nach den uns bekannten Abmahnungen (in fast dreistelliger Zahl) bestehen die geltend gemachten Ansprüche meist überhaupt nicht. In der Regel unterfallen die beanstandeten Äußerungen dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 GG, Art. 10 EMRK, sodass alle in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche unberechtigt sind.
In einigen Fällen dürften die geltend gemachten Unterlassungsansprüche bestehen. In diesem Fall empfiehlt es sich, eine ausreichende (anwaltlich meist angepasste) strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung in Schriftform zu Gunsten des Abmahnenden abzugeben. In der Regel dürfte es sinnvoll sein, dies von einem Anwalt abschätzen und auch von einem Anwalt ausformulieren zu lassen.
Die geltend gemachten Geldentschädigungsansprüche bestehen in keinem der hier bekannten Fälle. Diese sollten nie gezahlt und notfalls gerichtlich ausdiskutiert werden.
Auch ein Anspruch der SO DONE legal auf Zahlung der geforderten Abmahnkosten dürfte meist nicht bestehen. Das hinter den Abmahnungen stehende Geschäftsmodell dürfte rechtsmissbräuchlich sein. Ferner sind die Abmahnungen durch ihren automatisierten Aufbau und mangelnde Konkretisierung meist derart unbrauchbar, dass sie den Mindestanforderungen an eine äußerungsrechtliche Abmahnung nicht gerecht werden, sodass ein Kostenerstattungsanspruch ausscheiden dürfte.
Fazit
Abmahnungen wegen angeblicher Beleidigungen gegen Politiker und Prominente sind inzwischen ein Massengeschäft. Die SO DONE legal hat ein Abmahnmodell aufgebaut und versendet zahlreiche Massenabmahnungen wegen mutmaßlicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Die Abmahnungen sollten ernst genommen werden, in der Regel werden die Ansprüche (vor dem eigentlich nicht zuständigen Amtsgericht Rheine) eingeklagt. Das Amtsgericht Rheine war in der Einschränkung der Meinungsfreiheit in der Vergangenheit recht kreativ. Eine frühzeitige Beauftragung eines versierten Rechtsanwalts kann helfen, ein Gerichtsverfahren am Amtsgericht Rheine zu vermeiden und die Sache vor einem Gericht mit Sachkunde im Äußerungsrecht zu klären. So besteht beispielsweise die Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage.
Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung können Sie sich sehr effektiv (und in fast jedem Fall kostengünstiger als bei Erfüllung aller gegnerischen Ansprüche) wehren und Ihre Meinungsfreiheit verteidigen. Kontaktieren Sie eine spezialisierte Anwaltskanzlei, gerne auch uns, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Eine Mandatsübernahme ist deutschlandweit möglich, eine Ortsnähe Ihrer Anwaltskanzlei zum Amtsgericht Rheine oder Ihrem Wohnort ist nicht erforderlich.
Ihr Vorteil: Die SO DONE legal unterscheidet nicht zwischen ihren Fällen, sie führt jeden Fall gleich in einem Massenverfahren und mahnt auch aussichtslose Fälle ab oder führt diese einer gerichtlichen Klärung zu. In vielen Fällen stehen Ihre Erfolgsaussichten daher gut. Selbst wenn dies bezüglich der abgemahnten Äußerung nicht der Fall sein sollte, lohnt es sich auf jeden Fall, die Verteidigung gegen die Geldentschädigung in anwaltliche Hände zu geben. Auch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sollte anwaltlich geprüft werden.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
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