„Online-Scheidung“, Kosten der Scheidung & Kostenrechner

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Kurz & knapp: Eine wirkliche „Online-Scheidung“ gibt es nicht. Auch ist eine „Online-Scheidung“ nicht billiger. Mit beiden Aussagen wird mehr oder weniger dreist im Internet geworben. Beide Aussagen sind schlicht falsch.

I. Online-Scheidung

Mit dem Begriff Online-Scheidung wird dem Verbraucher/Mandanten suggeriert, dass das komplette Scheidungsverfahren via Internet schnell, unkompliziert und vor allem günstig(er) abgewickelt werden könne.

Die für das Scheidungsverfahren benötigten Daten und Unterlagen der Eheleute können diese unkompliziert und ohne vorherigen Termin beim Anwalt via Internet an diesen übermitteln. Der Ehescheidungsantrag wird sodann vom Anwalt bei dem zuständigen Familiengericht – in guter alter Papierform – eingereicht.

Zum Scheidungstermin müssen die Beteiligten aber grundsätzlich persönlich erscheinen, weil das Familiengericht die Scheidungsvoraussetzungen durch persönliche Anhörung der Beteiligten feststellen muss.

Spätestens an dieser Stelle funktioniert Online also nichts mehr. Sie sparen sich lediglich den Besuch beim Anwalt (da gibt’s Kaffee), nicht hingegen den Gang zum Gericht (da gibt’s keinen Kaffee).

II. Kosten der Scheidung

Die Kosten einer Ehescheidung setzen sich zusammen aus 1. Rechtsanwaltskosten und 2. Gerichtskosten.

1. Rechtsanwaltskosten

Die Kosten des Anwalts berechnen sich nach dem Verfahrenswert. Bei der Scheidung fallen immer zwei Gebühren an: Die 1,3-Verfahrensgebühr gem. §§ 2, 9, 13 RVG i. V. m. Nr. 3100 VV RVG sowie die 1,2-Terminsgebühr gem. §§ 2, 9, 13 RVG i. V. m. Nr. 3104 VV RVG.

Der Verfahrenswert einer Scheidung wiederum richtete sich nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten, berechnet auf drei Monate. Teilweise nehmen die Gerichte bei dem Verfahrenswert einen Abschlag (Reduktion) vor, wenn Kinder vorhanden sind. Teilweise findet eine Erhöhung des Verfahrenswertes statt, wenn Vermögen vorhanden ist. Dies wird von den einzelnen Oberlandesgerichten regional stark unterschiedlich gehandhabt und kann lediglich im konkreten Einzelfall beantwortet werden.

Wird auch der Versorgungsausgleich (Ausgleich der innerhalb der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte) durchgeführt (was die Regel ist), erhöht sich der Verfahrenswert für jedes einzelne Anrecht um 10 % des dreifachen monatlichen Nettoeinkommens der Ehegatten, mindestens um 1.000,00 EUR.

2. Gerichtskosten

Die Gerichtskosten bestimmen sich nach dem FamGKG (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen). Bei einer Scheidung fallen immer zwei Gebühren (Wertgebühren) an. Die Höhe der Gerichtsgebühr richtet sich wiederrum nach dem Verfahrenswert der Scheidung.

III. Ist eine Online-Scheidung billiger?

Die obige Kostendarstellung gilt völlig unabhängig davon, ob Sie die Scheidung via Internet einleiten oder ob Sie den Anwalt in dessen Kanzlei aufsuchen und dort eine oder mehrere Besprechungen haben. Eine Kostenreduktion oder Einsparpotential ist deshalb mit der „Online-Scheidung“ nicht verbunden. Denn alle Anwälte sind im gerichtlichen Verfahren verpflichtet, nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und den dort einschlägigen Gebührenvorschriften abzurechnen. Der Anwalt darf in Gerichtsverfahren gegenüber dem Mandanten zwar höhere Gebühren abrechnen, nicht aber geringere! Sie werden deshalb keinen „günstigen“ Anwalt finden – auch wenn im Internet noch so offensiv damit geworben wird.

Im Rahmen einer Scheidung muss mindestens eine Partei anwaltlich vertreten sein. Das schreibt das Gesetz vor. Bei einer einvernehmlichen – nichtstreitigen – Scheidung reicht es aus, wenn derjenige Ehegatte anwaltlich vertreten ist, für den der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wird. Damit werden die Kosten für einen zweiten Anwalt komplett gespart. Hier liegt ist ein wirkliches Einsparpotential. Näheres dazu erfahren Sie bei meinem Rechtstipp „Scheidung mir (nur) einem Anwalt?“: https://www.anwalt.de/rechtstipps/scheidung-mit-nur-einem-anwalt_112631.html

IV. Kostenrechner

Einen Kostenrechner über die voraussichtlichen Scheidungskosten sowie weitere Informationen zum Verfahrenswert finden Sie auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins, bei der ich auch Mitglied bin. Eine Verlinkung ist hier leider nicht möglich.


Rechtsanwalt Matthias H. Bernds, Köln


Bitte haben Sie Verständnis, dass ich konkrete Anfragen zu einem Rechtsfall nicht kostenlos beantworten kann – und will. Ich unterbreite Ihnen aber gerne einen verbindlichen Kostenvoranschlag über meine Beratungstätigkeit.       


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