Online-Sportwetten Urteil - Schufa-G Abfrage genügt nicht / Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Limiterhöhungen

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Das Landgericht Lüneburg hat entschieden, dass eine bloße Schufa-G Abfrage nicht ausreicht, um die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Online-Spielers zu prüfen, insbesondere bei Überschreitungen von Einsatzlimits im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Dieses Urteil basiert auf der Tatsache, dass Schuldenfreiheit nicht gleichzusetzen ist mit wirtschaftlicher Stabilität. Die Duldung von Limitüberschreitungen durch Anbieter verletzt die Schutzpflichten des Glücksspielstaatsvertrags, was Betroffenen einen Schadensersatzanspruch ermöglichen kann. Ein Vergleich zwischen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und Glücksspielanbietern, der die Schufa-G Abfrage als Vermögensnachweis akzeptiert, beeinflusst keine zivilrechtlichen Ansprüche. Für den Schutz der Spieler ist es wichtig, alle Transaktionen und Kommunikationen mit dem Anbieter zu dokumentieren. Rechtsanwalt István Cocron und die Kanzlei Cocron GmbH & Co. KG vertreten geschädigte Spieler, die finanzielle Verluste wegen einer unzureichenden Prüfung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit erlitten haben, um ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

Online-Sportwetten - Gericht bestätigt: Schufa-G Abfrage genügt nicht zur Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit bei Limitüberschreitungen 

Landgericht Lüneburg bestätigt das Schufa-G Abfrage nicht ausreicht

Das Landgericht Lüneburg hat festgestellt, dass die Schufa-G Abfrage nicht geeignet ist, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Spielers zu prüfen. Eine bloße Schuldenfreiheit sagt nichts darüber aus, ob eine Person tatsächlich finanziell leistungsfähig ist. Auch Personen mit geringem Einkommen können schuldenfrei sein, ohne dass sie wirtschaftlich auf sicheren Beinen stehen. Die alleinige Schufa-Abfrage genügt daher nicht den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021.

Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Nebenpflichten

Das Gericht sieht in der Verpflichtung des Spielers, sich selbst Einsatzlimits aufzuerlegen, eine Pflichtverletzung des Anbieters, wenn dieser die Überschreitung dieser Limits duldet. Die Schutzvorschriften des Glücksspielstaatsvertrags sollen gerade verhindern, dass gefährdete Spieler durch Selbstlimitierungen geschützt werden müssen. Die Duldung von Limitüberschreitungen durch den Anbieter verletzt somit diese Schutzpflichten.

Vergleich zwischen GGL und Anbietern hat keine Auswirkungen auf zivilrechtliche Ansprüche

Ein vertraulicher Vergleich aus 2022 zwischen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und Glücksspielanbietern erlaubte es den Anbietern, anstelle von Einkommensnachweisen die Schufa-G Abfrage als Vermögensnachweis zu akzeptieren. Dieser Vergleich betrifft jedoch ausschließlich das Aufsichtsrecht und hat keinen Einfluss auf zivilrechtliche Ansprüche der Spieler. Da in Deutschland die Gewaltenteilung gilt, bleibt die gerichtliche Überprüfung der Schufa-G Abfrage in zivilrechtlichen Verfahren unberührt.

So können sich Spieler schützen

Im Falle von Limitverletzungen reicht ein Verweis auf eine positive Schufa-G Abfrage nicht aus, um die tatsächliche Liquidität zu bestätigen. Daher sollten alle Transaktionen und die Kommunikation mit dem Anbieter dokumentiert werden, um im Streitfall abgesichert zu sein.

Rechtliche Unterstützung durch die Kanzlei Cocron

Die Kanzlei Cocron GmbH & Co. KG vertritt geschädigte Spieler, die aufgrund unzureichender Prüfung durch eine Schufa-G Abfrage finanzielle Verluste erlitten haben. Rechtsanwalt István Cocron und sein Team setzen sich dafür ein, Verluste zurückzufordern und rechtliche Ansprüche durchzusetzen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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