Online-Urheberrechtsverletzungen in Polen: Filesharing, Bilder- und Filmeklau

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Wir wurden vielfach von unseren deutschen Kunden danach gefragt, ob man in Polen Urheberrechtsverletzungen im Internet systematisch verfolgen kann. Seit mehreren Jahren haben wir ziemlich größe Erfahrung in diesem Bereich gesammelt.

Die deutschen Kunden erwarten z.B., dass wir – nach dem deutschen Muster – die serienmäßig hergestellten Abmahnungen an den Online-Urheberrechtsverletzer verschicken. Diese Art von Verfolgung ist insoweit in Polen nicht verbreitet. Die Probleme, die dabei in Polen entstehen, sind verschiedenartig, aber nicht unlösbar. Es liegen sonst auch die anderen Möglichkeiten vor.

1. Auskunftsanspruch – wer ist Online-Verletzer?

In Polen werden bisher die Personaldaten effektiv dadurch erlangt, dass ein Strafverfahren in der Sache der Urheberrechtsverletzung eingeleitet wird.

Auskunftsanspruch ist auch von Bedeutung aber er erledigt die Sache leider nicht. Wir haben den Auskunftsanspruch effizient im Bezug auf den Umfang der Nutzung der gedrückten Brochure benutzt aber nicht im Bezug auf die Personendaten des Verletzers.

2. Abmahnung und Störerhaftung in Polen

Die Online-Urheberrechtsverletzer werden in Polen abgemahnt.

Nach der polnischen Rechtslehre sollen die Vorschriften des Zivilgesetzbuchs über Helfer- und Mittäterhaftung in diesem Fall angewandt werden. Es liegen auch die ersten wichtigen Entscheidungen der Strafgerichte (in Olsztyn und in Bialystok) im Bezug auf Filesharing (vor allem der Filme) vor. Die Strafgerichte haben auch die Vorschriften über Helferhaftung angewandt.

3. Kosten und Chancen der zivilrechtlichen Klage

In Polen steht dem Berechtigen der Anspruch auf die doppelte Vergütung zu. Diesen Anspruch kann man als gesetzliche Strafe beschreiben. Diese gesetzliche Strafe soll die Kosten der Verfolgung decken. Die Anwaltskosten können durch diese Strafe d. h. insb. durch die „zweite“ Vergütung teilweise gedeckt werden.

Kosten: Im Grunde genommen beträgt die Gerichtsgebühr für die Klage 25 Euro im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen z.B. im Bezug auf die Bilder. Sonst beträgt die Gerichtsgebühr 5%.

Unsere Kosten können teilweise durch die „zweite“ Vergütung deckt werden. Wir können auch die Erfolgsvergütung verabreden, sodass uns auch ein Teil des Schadensersatzes zustehen würde. Wir dürfen aber nicht die reine Erfolgsvergütung verabreden.

Es gilt immer: Je höher der mögliche Schadensersatz, d. h. die nicht gezahlte Lizenzgebühr, desto größer die Chance, dass sich die Klage lohnt. Sehe auch mehr über die gewonnen Summen unter Bilderklau - Rechtstip.

4. Kosten des Strafverfahrens

Wir haben im 2021 Jahr für unseren Kunden im strafrechtlichen Verfahren etwa 70 000 EUR für Filmeklau gewonnen, d.h. dass wir diese Mittel auch erfolgreich im Vollstreckungsverfahren erhalten haben.

Unsere Dienstleistung dauerte weniger als 100 Stunden. Unsere Vergütung konnte teilweise von der gewonnen Summe gedeckt werden.

Im Strafverfahren kann man praktisch nicht die doppelte Vergütung bekommen aber es hat sich gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft ihre Möglichkeiten der Sicherung der Mittel sehr effizient genutzt hat. Wir konnten ohne Staatsanwaltschaft die notwendigen Beweise nicht erlangen. Diese Erfahrung hat uns dazu geführt, das System unserer Rechtshilfe zumindest im Bereich der Schutz der Filme im Internet auf die strafrechtlichen Verfahren umzustellen.

5. Serienmäßig hergestellte Abmahnungen

Bei den serienmäßig hergestellten Abmahnungen geht es dabei darum, dass praktisch die Verletzer die Verfolgung finanzieren. Unser Erfolg hängt also von der Statistik ab: Was für ein Prozentsatz von Online-Verletzern zahlt?

Wir schlagen Ihnen die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Online-Urheberrechtsverletzern vor. Die ersten Schritte wurden schon gemacht. Es lohnt sich, weiterzugehen. Je mehr günstiger Entscheidungen, desto weniger Online-Verletzern wird ihre Chancen vor einem Gericht prüfen wollen.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin direkt per E-Mail.

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Im Einzelfall einer Urheberrechtsverletzung im Internet schicken Sie bitte die gescannten Unterlagen und die genaue Beschreibung des Sachverhalts an die gleiche Adresse, sodass wir Ihnen das angepasste Angebot verschicken können.



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