Patrick Zilm, Regista Ltd. und ein Urteil des LG Darmstadt vom 19.08.2016, Az. 6 S 49/16

  • 3 Minuten Lesezeit

Patrick Zilm wagt sich als CEO der Regista Ltd. auf Malta aus der Deckung und versucht, mit einem Urteil des LG Darmstadt vom 19.08.2016, Az. 6 S 49/16 und einem „Abschlussangebot“ Gelder zu generieren. Über solche Machenschaften des Patrick Zilm, der Regista Ltd, Gewerbe-Meldung und GES Registrat GmbH haben wir bereits in sehr vielen Beiträgen berichtet.

Patrick Zilm

Patrick Zilm wagt sich nun als CEO der Regista Ltd. aus der Deckung. Bislang hat die Regista Ltd. stets ohne expliziten Geschäftsführer agiert. Patrick Zilm ist uns aus vielen hundert Gerichtsverfahren gegen die GES Registrat GmbH bekannt, als deren Geschäftsführer er fungiert. Mittlerweile lebt Patrick Zilm auf Malta.

Urteil des LG Darmstadt vom 19.08.2016, Aktenzeichen 6 S 49/16

Im aktuellen Schreiben, welches vom 11. September 2017 datiert, behauptet Patrick Zilm, es gebe aktuelle Rechtsprechung zu vergleichbaren Angelegenheiten von Branchenverzeichnisverträgen, wie z. B. das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 19.08.2016, Aktenzeichen 6 S 49/16. Was in diesem Urteil steht, verschweigt Patrick Zilm geflissentlich. Wir haben gegen die Gesellschaften von Patrick Zilm in den letzten Jahren viele hundert obsiegende Urteile erwirkt, weswegen das von Herrn Zilm zitierte Urteil des LG Darmstadt vom 19.08.2016, Az. 6 S 49/16 mit Sicherheit weder uns noch unsere Mandanten aus der Ruhe bringt.

Abschlussangebot zur Beendigung des Vertrages

Patrick Zilm teilt in diesem Schreiben jedoch mit, dass es nicht in seinem Interesse liege, gegen die Adressaten des Schreibens rechtlich vorzugehen, da dies nur zu einem unnötigen Verwaltungsaufwand ausarte und die Regista Ltd. darüber hinaus am zufriedenen Kunden interessiert sei.

Daher sei man zu einem Entgegenkommen bereit, welches eine beidseitige und einvernehmliche Lösung herbeiführen soll. Insofern teilt Patrick Zilm mit, dass man bereit sei, die Angelegenheit wie folgt zu beenden: Der Adressat soll zur Abgeltung des Vertragsverhältnisses einen Betrag in Höhe von 250,00 EUR an die Regista Ltd. zahlen. Anschließend soll eine buchhalterische Gutschrift über den Differenzbetrag erfolgen.

Wirklich abschließende Beendigung?

Patrick Zilm teilt sodann mit, dass fortan keine Kontaktaufnahme mehr erfolgen wird. Schließlich möchte Patrick Zilm noch mit einer vergifteten Klausel verhindern, dass etwaige in der Vergangenheit gezahlte Beträge zurückgefordert werden. Er teilt nämlich mit, dass mit diesem Vergleich sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien erledigt seien. Schließlich wird ein Konto der Regista Ltd. bei der Satabank auf Malta angegeben. Eine Kontaktaufnahme erbittet man vorzugsweise per E-Mail.

Strafbares Verhalten?

Kürzlich ist der Strohmann eines weiteren Abofallenbetreibers, der ebenfalls mit Trickformularen wie die Regista Ltd. agiert hat, zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Wir haben diesen Prozess begleitet. Insofern steht nun fest, dass die Trickformulare, welche auch die Regista Ltd. verwendet, höchstwahrscheinlich strafrechtlich relevant sind. Insofern können wir jedem Adressaten, der sich dadurch betrogen fühlt, raten, eine entsprechende Strafanzeige unter Beifügung des versandten Schreibens an die Staatsanwaltschaft Magdeburg zu versenden. Hierbei geben wir gerne Unterstützung, ebenfalls bei der Abwehr der Forderungen.

Forderung der Regista Ltd. – oder doch der GES Registrat GmbH?

Betroffene sollten gründlich überprüfen, worin der Grund der geltend gemachten Forderungen liegt. Wurde ein Formular der Regista Ltd. oder doch der GES Regsistrat GmbH unterschrieben? Wenn in der Vergangenheit bereits Zahlungen an die GES Registrat GmbH, die Hunter Forderungsmanagement GmbH oder Herrn Rechtsanwalt Michael Borth aus Erfurt geleistet worden sind, können diese Beträge zurückgefordert werden. Dies sollte anhand der Steuerunterlagen eindringlich geprüft werden. Über die GES Registrat GmbH haben wir hier ausführlich berichtet:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/registrat-gewerberegistrat-freiberufregistrat-ges-registrat-gmbh-berlin



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten