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Pausenbrote vergiftet: 57-jähriger Schlosser zu lebenslanger Haft verurteilt

  • 3 Minuten Lesezeit
Boris Christof Böhm anwalt.de-Redaktion
  • Für versuchten Mord mit vergifteten Pausenbroten am Arbeitsplatz ist ein Schlosser in Bielefeld zu lebenslanger Haft verurteilt worden.  
  • Das Gerichte betrachtete es als erwiesen, dass der 57-Jährige jahrelang heimlich hochgiftige Substanzen auf die Pausenbrote von Kollegen gestreut hat.
  • Mehrere Arbeitskollegen trugen schwere gesundheitliche Schäden davon.
  • Eines der Opfer erlitt Hirnschäden und liegt im Wachkoma, zwei andere Kollegen zogen sich schwere Nierenschäden zu.

Wie lautet das Urteil genau?

Ein 57-Jähriger aus Ostwestfalen ist für versuchten Mord mit vergifteten Pausenstullen an seiner Arbeitsstelle vom Landgericht Bielefeld zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete zudem Sicherungsverwahrung für den Schlosser an. Die Richter gehen davon aus, dass er weitere schwere Straftaten begehen könnte. Zusätzlich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Der Schlosser muss daher davon ausgehen, dass bei seiner Strafe keine Aussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren erfolgt.

Was wurde dem Angeklagten rechtlich vorgeworfen?

Der 57-Jährige hat 38 Jahre lang als Schlosser im Bereich Werkzeugbau gearbeitet und ist dabei in seinem Betrieb nie besonders aufgefallen. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld legte dem Angeklagten zur Last, zwischen März 2015 und Mitte Mai 2018 in Schloß Holte-Stukenbrock, einer Kleinstadt in Ostwestfalen, mit bedingtem Tötungsvorsatz Pausenstullen von drei Arbeitskollegen heimlich mit unterschiedlichen, äußerst giftigen Substanzen präpariert zu haben. Beamte der Mordkommission entdeckten in seinem Haus in Bielefeld fast schon ein Giftlabor. Sie fanden Substanzen wie Blei, Kadmium und Quecksilber. Seit 15.11.2018 musste sich der Mann in einem Prozess wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung sowie versuchten Mordes in mehreren Fällen vor Gericht verantworten. 

Was soll der angeklagte Schlosser genau gemacht haben?

Seinen ehemaligen Vorarbeiter soll der Angeklagte bei fünf unterschiedlichen Gelegenheiten so schwer vergiftet haben, dass dieser wegen Magenkrämpfen, Blutungen und Blutarmut etliche Male ins Krankenhaus musste. Im Frühjahr 2018 kam es bei dem Geschädigten schließlich zum Nierenversagen. Mittlerweile muss der 56-Jährige dreimal pro Woche zur Dialyse und es ist fraglich, ob er jemals wieder ganz gesund wird.

Einem anderen Kollegen soll der Anklagte im Sommer 2016 Quecksilber, das er sich im Internet beschafft hat, aufs Pausenbrot getan haben. Der 24-Jährige hat einen schweren Hirnschaden erlitten. Er liegt ohne Bewusstsein im Wachkoma und wird lebenslang ein Pflegefall bleiben.

Dem dritten Opfer ist in diesem Prozess eine Schlüsselrolle zugekommen, da es aufgrund seiner Aussage im Mai 2018 zur Festnahme des Angeklagten kam. Der 26 Jahre alte Zerspanungsmechaniker hatte schon seit längerer Zeit einen langsam fortschreitenden Leistungsabfall bei sich selbst festgestellt. Im Frühjahr dieses Jahres bemerkte er außerdem beim Auspacken seines Pausenbrotes immer wieder Verunreinigungen auf seinem Brotbelag. Er verständigte daraufhin Firmenleitung und Betriebsrat, die schließlich eine Videokamera installieren ließen, wodurch der Angeklagte überführt werden konnte. Dieser soll im Pausenraum die Brote des Opfers immer wieder mit Gift bestrichen haben. Laut Angaben seines Rechtsanwalts sind die Nieren des 26-Jährigen inzwischen unwiederbringlich geschädigt.

Welches Motiv steckt dahinter?

Das genaue Motiv des Angeklagten ist auch heute noch unklar. Medienberichten zufolge machte er im Prozess erst einmal von seinem Schweigerecht Gebrauch und hörte den Ausführungen des Staatsanwalts ohne sichtliche Regung zu. Erst zum Abschluss seines Plädoyers schloss er sich den Ausführungen seiner Verteidiger an. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass der Angeklagte seinen Kollegen dabei zusehen wollte, wie sich ihr Gesundheitszustand mehr und mehr verschlechtert. „Er hat den Tod der Kollegen zumindest billigend in Kauf genommen“, lautete der exakte Vorwurf in der Anklageschrift.

21 weitere mögliche Fälle

Die zuständige Mordkommission hat sich bei ihren Ermittlungen die Historie der Krankheits- und Todesfälle im Betrieb des Angeklagten genau angesehen. Dabei ermittelte sie 21 weitere Verdachtsfälle. Es ist aber äußerst fraglich, ob sich jemals klären lassen wird, wie viele Menschen der Schlosser genau vergiftet oder gar getötet hat. 

(BCB)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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