PayPal-Zahlung und Wiederaufleben des ursprünglichen Kaufpreisanspruchs

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Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 20.11.2017 (Az.: VIII ZR 83/16) entschieden, dass der ursprüngliche Anspruch auf Kaufpreiszahlung eines Verkäufers wieder auflebt, wenn der Käufer über einen PayPal-Käuferschutzantrag den vorgeleisteten Kaufpreis wieder zurückgebucht bekommt, weil die Ware nicht angekommen sei.

Im Fall war es so, dass die gewerbliche Verkäuferin an den ebenfalls als Nichtverbraucher zu bezeichnenden Käufer ein Handy verkauft hat, dieses nach Zahlungseingang auf ihrem PayPal-Konto an den Käufer versandte, der Käufer alsbald jedoch einwandte, das Handy nie erhalten zu haben. Er stellte Käuferschutz-Antrag bei PayPal, worauf er sein Geld zurückbekam und das PayPal-Konto der Verkäuferin entsprechend belastet wurde. Die Verkäuferin verklagte den Käufer auf Kaufpreiszahlung.

Nach der Entscheidung des BGH kann die an sich erloschene Kaufpreisforderung (vorbehaltlose Zahlung auf das PayPal-Konto der Verkäuferin) wieder aufleben, wenn PayPal wie beschrieben vorgeht. Dies entspreche dem Willen der Parteien, der BGH geht insoweit von einer stillschweigenden Vereinbarung aus. Außerdem sei PayPal am Vertragsverhältnis nur als Zahlungsdienstleister beteiligt, sodass alle relevanten Rechtsfragen zwischen den Vertragsparteien auf Grundlage des geltenden bürgerlichen Rechts und unter möglicher Inanspruchnahme staatlicher Gerichte zu klären seien.

Durch das Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung stellt sich die Frage, ob der Käufer am Ende zahlen muss, obwohl er das Handy überhaupt nicht erhalten hat. Auch diese Frage bejahte der BGH mit der Begründung, die Gefahr des zufälligen Untergangs sei mit Aufgabe der Ware an den Transporteur auf den Käufer übergegangen. Dem Käufer bleibt jetzt nur noch, vom Verkäufer Abtretung seiner Schadensersatzansprüche gegen beispielsweise seine Versicherung oder das Transportunternehmen zu verlangen und dort seinen Schaden geltend zu machen.

Merke:

1. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie gilt nur im Verhältnis Verkäufer-PayPal und Käufer-PayPal. Für die Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer gilt hingegen das allgemeine Zivilrecht.

2. Käufern muss zukünftig geraten werden, auch bei einer Bezahlung über PayPal ausdrücklich eine versicherte Versendung zu vereinbaren. Der Verkäufer muss dann den ordnungsgemäßen Versand nachweisen und die Sendung ist im Verlustfall versichert.

3. Die genannte Rechtsprechung gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher ist! In diesem Fall geht, jedenfalls in der Regel, die Gefahr des Verlusts oder des zufälligen Untergangs nicht auf die Käuferseite über, sondern verbleibt beim versendenden Unternehmer. Dieser wird zwar von seiner Pflicht befreit, die verkaufte Sache zu liefern, verliert aber ebenso seinen Zahlungsanspruch. Der Käufer muss also nicht mehr zahlen.


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