Pflichtteil vermeiden: Diese legalen Wege gibt es – Ihre Fachanwältin für Erbrecht berät Sie bundesweit
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Viele Erblasser möchten ihre Vermögensnachfolge individuell regeln – doch das Pflichtteilsrecht setzt klare Grenzen.
Pflichtteilsberechtigte, wie Kinder oder Ehegatten, können nicht vollständig enterbt werden, selbst wenn der Erblasser das wünscht. Dennoch gibt es rechtssichere Strategien, den Pflichtteil zu reduzieren oder zu umgehen.
Als Fachanwältin für Erbrecht mit umfassender Erfahrung zeige ich Ihnen, wie Sie Ihre Nachlassgestaltung optimal an Ihre Wünsche anpassen.
Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch?Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Erbe, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
Anspruch haben in der Regel:
• Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
• Kinder und Enkel (falls Kinder bereits verstorben sind)
• Eltern (nur, wenn keine Nachkommen vorhanden sind)
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausgezahlt – Pflichtteilsberechtigte haben keinen Anspruch auf bestimmte Vermögensgegenstände.
Pflichtteil vermeiden: Diese legalen Möglichkeiten gibt es
1. Schenkungen zu LebzeitenDurch rechtzeitige Schenkungen können Vermögenswerte aus dem Nachlass herausgenommen werden. Doch Vorsicht: Innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall werden Schenkungen anteilig dem Pflichtteil zugerechnet. Eine sorgfältige Planung ist hier entscheidend.
2. PflichtteilsverzichtsvertragEin Pflichtteilsberechtigter kann freiwillig auf seinen Anspruch verzichten – meist gegen eine Abfindung. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Diese Lösung bietet Sicherheit für beide Seiten und ermöglicht eine flexible Vermögensverteilung.
3. Ehevertrag und Güterstand ändernDurch die Wahl eines anderen Güterstands, z.B. der Gütertrennung, lässt sich der Pflichtteil des Ehepartners reduzieren. Hier ist eine individuelle Beratung notwendig, um steuerliche und rechtliche Konsequenzen zu berücksichtigen.
4. Nießbrauch und WohnrechteBelastet man Immobilien mit Nießbrauch- oder Wohnrechten, sinkt deren Wert im Nachlass, was den Pflichtteilsanspruch mindert. Diese Variante sichert gleichzeitig die Nutzung von Vermögenswerten für bestimmte Personen.
5. Familienstiftung oder TestamentsvollstreckungDie Gründung einer Familienstiftung kann Vermögenswerte langfristig dem Zugriff von Pflichtteilsberechtigten entziehen. Auch eine Testamentsvollstreckung erschwert die Durchsetzung von Ansprüchen und sorgt für geordnete Nachlassregelungen.
Warum ist anwaltliche Beratung unerlässlich?
Die Pflichtteilsvermeidung ist rechtlich komplex.
Fehler bei Schenkungen oder Verzichtsverträgen können später zu kostspieligen Streitigkeiten führen. Als erfahrene Fachanwältin für Erbrecht entwickle ich gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen – rechtssicher und individuell.
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