Picam, Piccor, Piccox: Was können die Anleger zurzeit tun? Anwälte informieren!

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Anleger des Picam-Unternehmensverbundes warten weiter auf Informationen, was mit ihrem Geld passiert ist, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg, die bereits zahlreiche Anleger der Picam-Gruppe vertreten, hinweisen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt auf Hochtouren und auch die Staatsanwaltschaft/Polizei hat inzwischen wohl ca. 80-90 Mio. € sichergestellt.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten ist eine umgehende Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft sinnvoll, auch, um weitere Informationen zu erhalten, ob und wie die sichergestellten Gelder in einiger Zeit wieder an die Anleger ausgekehrt werden können.

Bei Arresten sollten Anleger immer überprüfen, ob diese noch sinnvoll sind, d. h., ob noch Gelder bei den Arrestgegnern vorhanden sind, in die ein Arrest vollzogen, d. h., vollstreckt werden könnte.

Anleger können weiter überprüfen lassen, z. B. im Wege der Vermittlerhaftung auch z. B. „Haftungsdächer“ in Anspruch zu nehmen, über die die Anlagen teilweise vermittelt wurden, da hier im Optimalfall eine Haftpflichtversicherung vorliegen könnte, die zur Schadenskompensation genutzt werden könnte.

Auch sollte überprüft werden, ob eventuell bei Insolvenz eines Haftungsdachs ein Direktanspruch gegen eine Versicherung bestehen könnte.

Auch könnte geprüft werden, die Beteiligung/Beteiligungen ggf. zu widerrufen, da nach Ansicht von Dr. Späth & Partner teilweise die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind.

Da es in einiger Zeit auch zum Strafverfahren gegen die Verantwortlichen kommen dürfte, könnten Anleger dann weiter prüfen, ob z. B. ein sog. „Adhäsionsverfahren“ zielführend ist.

Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem zivilrechtliche Ansprüche kostengünstig auch im Strafverfahren geltend gemacht werden können.

Anleger haben daher mehrere Möglichkeiten der Schadenskompensation, die immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden müssen, und sollten daher umgehend qualifizierten rechtlichen Rat in Anspruch nehmen. Eile ist hierbei nach Ansicht von Dr. Späth & Partner geboten, da unter Umständen bei diversen Vorgängen das Prioritätsprinzip gelten könnte.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist dabei seit dem Jahr 2002 und somit seit über 15 Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Fällen wie dem gegenwärtigen bei Piccam, Piccor etc. sehr vertraut.


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