PKV-Beiträge zurückfordern: Kann mich meine private Krankenversicherung rauswerfen?

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Privat Krankenversicherte können zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern, da viele PKV-Beitragserhöhungen der letzten zehn Jahre unwirksam sind. Viele Versicherte haben aber Bedenken, dass sich die Rückforderung negativ auf ihren Versicherungsstatus auswirken könnte. Warum diese Ängste unbegründet sind, erklären wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing in diesem Beitrag. 

Versicherer kündigen Erhöhungen für 2021 an 

In den vergangenen Tagen und Wochen haben zahlreiche private Krankenversicherer ihre Kunden über eine Beitragserhöhung für das Jahr 2021 informiert. Teilweise fallen die Prämienanpassungen drastisch aus: Eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherungen (WIP) ergab eine durchschnittliche Erhöhung für das kommende Jahr von 8,1 Prozent. Die Debeka hatte sogar Erhöhungen um die 17 Prozent angekündigt.  

PKV-Beitragserhöhungen sind nicht ungewöhnlich 

Während PKV-Beitragserhöhungen an sich durchaus legitim sind, bedeuten sie für die Versicherten immer zusätzliche finanzielle Belastungen. Besonders bei Menschen über 55, die ab diesem Alter nicht mehr in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln können, kann die PKV zur Kostenfalle werden. Das gilt auch für Selbstständige, die in Coronazeiten mit Einnahmeausfällen zu kämpfen haben. 

Privat Versicherte können Prämien zurückfordern

Für viele privat Versicherte gibt es aber Hoffnung auf finanziellen Ausgleich. Die privaten Krankenversicherer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden umfassend und verständlich über Beitragsanpassungen zu informieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 19. Dezember 2018 (Aktenzeichen IV ZR 255/17) festgelegt, dass die Frage einer ordnungsgemäßen Begründung im Erhöhungsschreiben gerichtlich überprüfbar ist. Sollte eine nicht ausreichende Begründung vorliegen, kann der privat Krankenversicherte zu viel gezahlte Prämien zurückverlangen.  

Schon mehrere Urteile gegen Versicherer

Hier haben fast alle Unternehmen in der Vergangenheit schlampig gearbeitet und ganz klar Verbraucherrechte missachtet. Einige Gerichte haben bereits Urteile gegen verschiedene Versicherer gefällt und den Kunden bis zu 12.000 Euro zugesprochen. Unter anderem betraf es die AXA (Az. 9 U 138/19), die Barmenia (Az. 2-23 O 198-19), die DKV (Az. 9 O 396/17) und die Debeka (Az. 9 U 237/19). 

Angst vor Rauswurf oder Mehrkosten

Wir als Verbraucherkanzlei stellen jedoch fest, dass viele Versicherte sich nicht trauen, hier rechtlich gegen ihre Assekuranz vorzugehen. Viele befürchten, dass ihre Versicherung sie rauswirft, wenn sie das zu viel gezahlte Geld aus den unwirksamen Beitragserhöhungen zurückfordern. Außerdem besteht die Angst, dass die Tarife dadurch wiederum teurer werden. 

Verbraucherschützer: Versicherte können nicht gekündigt werden

Rechtsanwalt Florian S. O. Rosing von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing kann die Versicherten beruhigen: »Der Versicherungsvertrag bleibt auch bei einer Klage bestehen. Kein Versicherter wird seine Versicherung verlieren oder Gefahr laufen, wegen der Rückforderung gekündigt zu werden. Auch wenn sich manch eine Versicherung dies vielleicht wünscht, gibt es diese Möglichkeit nicht! Auch eine auf die Rückzahlung anschließende Tariferhöhung ist nicht zulässig.« 

Option für die Zukunft: Tarifoptimierung 

Um auch zukünftig bei der PKV Geld zu sparen, gibt es die Möglichkeit der Tarifoptimierung. »Während die Rückforderung Ihnen die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge zurückbringt, kann Ihnen die Tarifoptimierung innerhalb einer Gesellschaft oder der Tarifwechsel zu einer anderen Krankenversicherung günstigere Beiträge für die Zukunft sichern«, sagt Rosing. »Wir empfehlen, die Tarifoptimierung grundsätzlich zu prüfen. Dabei muss aber unbedingt darauf geachtet werden, dass man nicht nur weniger zahlt, sondern die gleichen Leistungen möglichst behält, beziehungsweise man muss genau prüfen, welche Leistungen man haben will. Nicht alle Tarifoptimierer gehen im Detail darauf ein. Generell gilt: Wie immer bei Verträgen sollte man auch hier nicht nur aufs Geld schauen.« 

Handeln Sie jetzt!

Sind Sie privat krankenversichert und möchten die PKV-Beitragserhöhungen der letzten Jahre überprüfen? Dann können Sie dies ganz einfach und kostenlos auf www.baumeister-rosing.de/private-krankenversicherung/ tun. Sie können uns auch telefonisch erreichen unter 030/22 01 23 80, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark! 



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