Pkw beim Einparken beschädigt - wie verhalte ich mich richtig?

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Wer beim Ein- oder Ausparken einen fremden Pkw beschädigt, darf sich nicht einfach vom Unfallort entfernen. Dies wäre als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort strafbar.

In einem solchen Fall droht eine empfindliche Geldstrafe, bei einem Sachschaden ab 1.300 EUR zusätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Zudem entfällt der Versicherungsschutz der eigenen Haftpflichtversicherung. Diese bezahlt zwar den Fahrzeugschaden des Geschädigten, holt sich aber die Schadenssumme vom Versicherungsnehmer zurück. Gegebenenfalls droht hier eine Klage durch den eigenen Haftpflichtversicherer. Hierdurch können dem Betroffenen schnell Kosten in vierstelliger oder sogar fünfstelliger Höhe entstehen.

Um dies zu vermeiden, muss der Schädiger am Unfallort warten, bis der Halter des beschädigten Fahrzeugs erscheint. Die angemessene Wartezeit beträgt bis zu 1 Stunde. Wird der Geschädigte trotzdem nicht angetroffen, sollte der Schaden sofort der Polizei gemeldet werden. Wer erst am nächsten Tag die Polizei informiert oder die Polizei gar nicht kontaktiert, riskiert ein Strafverfahren. Zusätzlich muss die eigene Haftpflichtversicherung von dem Schaden unverzüglich informiert werden.

Wer diese Verhaltensregeln einhält, muss lediglich mit einer leichten Erhöhung seiner Versicherungsbeiträge rechnen. Wer hiergegen verstößt, riskiert Kosten von mehreren tausend Euro und seine Fahrerlaubnis. Dies lässt sich durch einen einfachen Anruf bei der Polizei vermeiden.

Wichtiger Hinweis zum Thema Kosten

Eine kostenlose Rechtsberatung zu dem obigen Thema kann ich leider nicht anbieten.

Fragen und Einzelheiten zu den möglichen Kosten einer Beratung oder Vertretung können gerne vorab telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.

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