POC Fonds - Stellungnahme zum Schreiben vom 30.07.2015/Informationsveranstaltungen vom 01.-03.09.2015

  • 2 Minuten Lesezeit

Mit Schreiben vom 30.07.2015 hat die POC-Gruppe die Anleger erneut zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert und für den 01.-03.09.2015 Informationsveranstaltungen zur wirtschaftlichen Lage der Fonds angekündigt.

Wir entnehmen diesen Schreiben, dass ein Großteil der Anleger der bisherigen Aufforderung der POC-Gruppe - zur Recht - nicht nachgekommen ist und die Ausschüttungen nicht zurückgezahlt hat.

Wir bleiben insofern bei unserer Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Rückforderung der Ausschüttungen hier nicht vorliegen. Die Anleger können derzeit nicht verpflichtet werden, die Ausschüttungen zurück zu zahlen. Insofern möchten wir auf unsere bisherige Stellungnahme verweisen.

Bislang lagen den Anlegern keine hinreichenden Informationen vor, um die wirtschaftliche Situation der POC-Fonds bzw. der Objektgesellschaft COGI LP objektiv zu bewerten. Der erhebliche Kapitalverlust war bislang nicht ansatzweise nachvollziehbar.

So wurden in die POC-Fonds rund 300 Mio. Euro investiert. Nach eigenen Angaben von POC halten die finanzierenden Banken den Wert der verbliebenen Öl- und Gasgebiete nunmehr nicht einmal für ausreichend, um ein Darlehn von 15 Mio. CAD bzw. 10,5 Mio. Euro zu besichern. Nach unserer Auffassung kann das nur bedeuten, dass die Banken die verbliebenden Öl- und Gasgebiete der COGI nicht einmal für werthaltig genug erachten, um weniger als 5 % der ursprünglichen Investitionssumme zu besichern.

Dieser dramatische Wertverlust lässt sich, wie gesagt, nicht allein mit dem Rückgang des Ölpreises erklären, schließlich sind die Ölpreise nicht um nahezu 95 % gesunken. Aus diesem Grund begrüßen ausdrücklich, dass den Anlegern die wirtschaftlichen Hintergründe nun auf den Informationsveranstaltungen erläutert werden sollen.

Im Interesse der Betroffenen möchten wir hoffen, dass die POC-Geschäftsführung diese Gelegenheit nutzt und die Anleger mit allen erforderlichen Informationen versorgt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Frage, warum die finanzierenden Banken eine weitere Finanzierung - auch in sehr geringer Höhe - kategorisch ablehnen.

Anlegern, die nicht persönlich an den Veranstaltungen teilnehmen können, empfehlen wir, sich auf den Versammlungen durch einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Unseren Mandanten bieten wir eine Vertretung auf den Informationsveranstaltungen kostenlos an.

Unklar ist aus unserer Sicht noch die Position des Treuhänders. Soweit ersichtlich hat dieser sich noch nicht zur Krise der POC-Fonds und zur Frage der Rechtmäßigkeit der Rückforderung der Ausschüttungen geäußert. Aus diesem Grund müssen wir annehmen, dass der Treuhänder grundsätzlich im Lager der POC-Geschäftsführung steht und daher nicht unabhängig ist. Eine Bevollmächtigung des Treuhänders für die Informationsveranstaltungen vom 01.-03.09.2015 können wir daher derzeit nicht empfehlen.

Autor: Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath

Beiträge zum Thema