P&R-Gruppe: Insolvenzverfahren ist eröffnet – aktuelle Erkenntnisse

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Mit Beschluss vom 24. Juli 2018 hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren für die deutschen P&R-Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet und die Rechtsanwälte Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke als Insolvenzverwalter bestellt. Die etwa 54.000 Anleger können nunmehr ihre Forderungen gegenüber den insolventen Gesellschaften bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. 

Die Insolvenzverwalter haben angekündigt, die Anleger Mitte August anzuschreiben und ihnen Formulare für die Anmeldung ihrer Forderungen in den verschiedenen Insolvenzverfahren zu übermitteln. Die Forderungen basieren auf den vorhandenen Daten der insolventen Unternehmen. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Insolvenzschuldner dürften dabei nicht berücksichtigt sein. Daher sollten diese vorgefertigten Anmeldungen unbedingt überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden.

Das Insolvenzgericht hat für die Einreichung der Forderungsanmeldungen eine Frist bis zum 14.09.2018 gesetzt. 

Das Insolvenzgericht hat weiter bestimmt, dass die ersten Gläubigerversammlungen (Berichtstermine) am 17. und 18.10.2018 stattfinden. Die Versammlungen finden angesichts der hohen Zahl an Gläubigern vorwiegend in der Olympiahalle statt. Der Berichtstermin der P&R Container Leasing GmbH wird wegen der geringeren Zahl der zu diesem Termin erwarteten Gläubiger im Anschluss in den Räumen des Insolvenzgerichts stattfinden.

In dem Insolvenzgutachten hat der Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass die Zahl der von den vier deutschen Gesellschaften an die Anleger verkauften Container deutlich über der Zahl der vorhandenen und verwalteten Container liegt. Statt der verkauften 1,6 Mio. Container sind aktuell nur um die 618.000 Container vorhanden. Offenbar hat es seit Jahren Fehlbestände gegeben, die sich seit dem Jahr 2007 stetig erhöht haben. 

Der Insolvenzverwalter zieht daraus die Schlussfolgerung, dass die Gesellschaften die Gelder der neu eingeworbenen Kunden dazu genutzt haben, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen. Das trägt die Züge eines klassischen Schneeballsystems. 

Der Insolvenzverwalter möchte die bestehende Containerflotte bestmöglich verwerten. Die vorhandenen Container sollen gut vermietet und nahezu vollständig ausgelastet sein. Eine Verwertung der Container durch die Anleger selbst sei dagegen nach Angabe der Insolvenzverwalter nicht möglich und wirtschaftlich sinnlos. Diese scheitere bereits daran, dass die Anleger rechtlich betrachtet kein Eigentum an einem bestimmten Container erhalten haben. 

Die vorläufigen Erkenntnisse des Insolvenzverwalters zeigen, dass das Geschäftsmodell an einem grundlegenden Problem litt. Die Übertragung des Eigentums an den Container war mangels Bestimmtheit des zu übertragenden Gegenstandes rechtlich nicht erfolgt. Zudem fehlten bereits seit 2007 Container in den Beständen. Das Prinzip eines klassischen Schneeballsystems musste sich aufdrängen. Betroffene Anleger sollten sich anwaltlich beraten lassen. Insbesondere sollten sie die vorgedruckten Insolvenzanmeldungen des Insolvenzverwalters fachkundig prüfen und ergänzen lassen.



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