P&R-Insolvenz: Bericht der 1. Gläubigerversammlung in München

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Am Dienstag, den 17. Oktober 2018 fand in München die erste Gläubigerversammlung zu den insolventen deutschen P&R-Gesellschaften statt. Rund 2.500 Gläubiger fanden sich in der Münchner Olympiahalle ein. Weit über 7500 Anleger waren zudem anwaltlich vertreten. Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl war die Gläubigerversammlung eine der größten Veranstaltungen dieser Art in Deutschland. Auch unsere Fachkanzlei war vor Ort und vertritt eine Vielzahl von Gläubigern.

In der Gläubigerversammlung wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé einstimmig zum Insolvenzverwalter gewählt sowie der vom Amtsgericht München eingesetzte Gläubigerausschuss bestätigt.

Im Mittelpunkt der Versammlung stand der ausführliche Bericht des Insolvenzverwalters Dr. Michael Jaffé, indem er über die Krisenursachen, die Hintergründe der Insolvenz und die Möglichkeiten zu Verwertung des vorhandenen Vermögens berichtete. Im Anschluss hatten die Gläubiger mehr als eine Stunde lang Zeit, Fragen dazu zu stellen.

Nach dem Bericht gab es bereits seit 2007 eine Differenz zwischen der Zahl der an die Anleger verkauften und der Zahl der tatsächlich vorhandenen Container. Über die folgenden Jahre stieg die Fehlmenge kontinuierlich auf 1 Million Container.

Zwangsläufig ergaben sich daraus fehlende Erlöse, aufgrund derer die Mitansprüche der Anleger nicht mehr bedient werden konnten. Bereits im Jahr 2010 hätte P&R wegen drohender Zahlungsunfähigkeit den Insolvenzantrag stellen müssen, so die Erkenntnisse von Jaffé. Stattdessen wurden dann die fälligen Auszahlungen an die Anleger durch Neuverkäufer an anderen Anleger „refinanziert“. 

2016 und 2017 brachen die Neugeschäfte in Folge der Magellan-Insolvenz und der ab 01.01.2017 geltenden Prospektpflicht ein. Im März 2018 stellten die deutschen P&R-Gesellschaft Insolvenzanträge da die Liquidität der P&R-Gruppe vollständig aufgebraucht war.

In der Pressemitteilung vom 17.10.2018 gibt Jaffé an, dass eine erste Zahlung an die Gläubiger im Jahr 2020 möglich sei, wenn wie geplant das mehrstufige koordinierte Verwertungskonzept durchgeführt wird.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung

„2.516 Gläubiger beim Berichtstermin der insolventen P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH in der Münchner Olympiahalle“, 17.10.2018: http://www.jaffe-rae.de/documents/PM_PR_Gl%C3%A4ubigerversammlung_best%C3%A4tigt_Insolvenzverwalter_und_Gl%C3%A4ubigerausschuss_final.pdf 

Service-Angebot für P&R-Anleger:

Falls Sie zu Ihrem P&R-Investment beraten wurden, empfehlen wir Ihnen die Prüfung auf Schadensersatz gegen Dritte. Für Sie bestehen möglicherweise Chancen auf Schadensersatz in bis zu 100 % des angelegten Kapitals.

Denn: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041). Wird ein Beratungsfehler nachgewiesen, ist der Vermittler zu Schadensersatz verpflichtet. Wir führen bereits Klagen gegen verschiedene Vermittler von P&R-Containern und werden über die Verfahren berichten.

Weitere Informationen und Online-Anfrage: https://www.kapitalmarktrecht-kanzlei-petersen.de/pr-container-schutz-vor-verlust/


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