Primis GmbH Abmahnung und Einstweilige Verfügung wegen verbotener Kosmetik-Inhaltstoffe durch Medius Rechtsanwälte

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Die Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht im Auftrag der Primis GmbH umfassende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aufgrund angeblicher Wettbewerbsrechtsverletzungen durch die Nutzung von in der EU verbotenen Stoffen in Kosmetik- und Parfümartikeln geltend. Diese Abmahnungen stützen sich auf die EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Medius GmbH fordert die sofortige Unterlassung des wettbewerbswidrigen Verhaltens und den Ersatz der Anwaltskosten, wobei ein hoher Gegenstandswert von 25.000 € zugrunde gelegt wird. Angesichts der erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken, die eine falsche Reaktion auf eine solchen Abmahnungen mit sich bringen kann, ist es entscheidend, richtig zu reagieren. Hierzu ist es zunächst wichtig, erst einmal Ruhe zu bewahren. Anschließend sollten die gesetzten Fristen beachtet werden. Ein direkter Kontakt mit den gegnerischen Rechtsanwälten, ohne vorherige umfassende Prüfung der Abmahnung, sollte vermieden werden.

Unterstützung und Beratung zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren und zur effektiven Reaktion auf die Abmahnung bietet die Kanzlei Rieck & Partner Rechtsanwalt mit Oliver Eiben als Ansprechpartner, erreichbar über anwalt.de, per E-Mail oder telefonisch.

Abmahnung durch Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Primis GmbH wegen verbotener Kosmetik-Inhaltsstoffe: Alles, was Sie wissen müssen


Uns liegt eine Abmahnung der Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, welche die Primis GmbH in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts vertritt, vor, in welcher umfassende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Haben Sie auch eine derartige Abmahnung der Medius GmbH erhalten? Dann lassen Sie sich die Hintergründe der Abmahnung und alle relevanten Reaktionsmöglichkeiten im Folgenden umfassend von uns erläutern:



Hintergründe der Abmahnungen der Medius GmbH für die Primis GmbH: Wichtige Informationen im Überblick


Die Primis GmbH hat ihren Sitz in Köln und vermarktet laut eigenen Angaben Kosmetikartikel und Parfümwaren auf diversen Handelsplattformen wie Ebay und Amazon, mit angeblichen Verkaufszahlen von 2000 Kosmetikartikeln in 90 Tagen. Das Unternehmen wird rechtlich durch die Rechtsanwälte der Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten. Insbesondere im Bereich des Wettbewerbsrechts spricht die Medius mbH regelmäßig Abmahnungen für die Primis GmbH aus, die auf angeblichen Wettbewerbsrechtsverletzungen beruhen.



Wettbewerbswidriges Verhalten: Das steckt hinter den Vorwürfen der Primis GmbH


Inhalt der Abmahnung der Medius GmbH für die Primis GmbH ist nicht selten die Nutzung von angeblich in der EU verbotenen Stoffen in Kosmetik- bzw. Parfümartikeln. Gestützt wird diese Ansicht insbesondere auf die EU Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, welche das Verbot von Stoffen in besagte Artikel in der EU reguliert. Daraus würden sich umfassende wettbewerbsrechtliche Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) der Primis GmbH ergeben, welche durch besagte Abmahnung nun geltend gemacht werden sollen.



Die Abmahnung verstehen: Was fordert die Medius GmbH konkret?


Die Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert für die Primis GmbH die sofortige Unterlassung des angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens. Diese Forderung soll durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sichergestellt werden.
Ebenfalls fordert die Medius GmbH für die Primis GmbH den Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Form von Schadensersatz ein. Hierbei wird ein hoher Gegenstandswert von 25.000 € (!) angesetzt, welcher vermeintlich in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung berechnet worden sei. Daraus ergibt sich eine Zahlungsforderung von üppigen 1.375,88 €.  



Warum die richtige Reaktion auf eine Abmahnung der Medius GmbH entscheidend für Ihren Erfolg ist


Bei falschem Umgang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bestehen erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Häufig stellen Abmahnungen den ersten Schritt zur Vorbereitung eines umfassenden Gerichtsverfahrens dar, welches nicht nur überaus kosten- sondern auch zeitintensiv sein kann. Auch behält sich die Medius GmbH die Hinzuziehung der Wettbewerbszentrale vor. Wünschenswert ist daher, diese langwierige Prozesse mit Auswahl der effizientesten Reaktionsmöglichkeit zu vermeiden.
Doch nicht nur die Vermeidung von gerichtlichen Verfahren sollte durch eine geschickte Reaktion angestrebt werden: Im besten Fall können Forderungen die durch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen geltend gemacht werden, wie die Abgabe der Unterlassungserklärung oder der Zahlungsverpflichtung, vollständig oder im Wesentlichen abgewiesen werden, denn Forderungen von Abmahnenden müssen nicht immer zwingend berechtigt sein. Im Gegenteil: Bei genauer Prüfung von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen muss nicht selten festgestellt werden, dass diese aufgrund von tatsächlichen oder rechtlichen Fehlern unwirksam sind. Daher ist auch hier höchste Vorsicht mit dem Umgang der Abmahnung geboten.


Abmahnung der Medius GmbH erhalten? So erzielen Sie den bestmöglichen Ausgang Ihrer Verteidigung


Wir halten also fest: Der richtige Umgang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen kann über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Doch wie genau verhält man sich, wenn man eine Abmahnung der Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Primis GmbH erhalten hat? Das Wichtigste ist zunächst: Ruhe bewahren! Notieren Sie die von der Medius GmbH gesetzten Fristen und achten Sie darauf, dass Sie diese nicht versäumen. Es ist nicht ratsam, eigenständig mit den gegnerischen Rechtsanwälten in Kontakt zu treten, ohne dass die Abmahnung umfassend unter Zugrundelegung aller relevanten wettbewerbsrechtlichen Normen geprüft wurde.


Benötigen Sie hierbei Unterstützung? Die Kanzlei Rieck & Partner aus Hamburg hat täglich mit komplexen wettbewerbsrechtlichen Fällen zu tun und auch Abmahnungen der Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind uns schon bestens bekannt. Gerne klären wir sie umfassend über die individuellen Möglichkeiten auf, die Sie in Ihrem konkreten Fall haben und unterstützen Sie entlastend bei Umgang und Korrespondenz mit der Medius GmbH. Kontaktieren Sie hierzu noch heute Rechtsanwalt Oliver Eiben ganz nach Belieben entweder direkt über die Nachrichtenfunktion auf anwalt.de, per E-Mail an oliver.eiben@rieck-partner.de oder telefonisch unter 040 411 67 625. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!



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