Prisoners - Abmahnung Schutt Waettke fordern € 732,50 für Filesharing

  • 2 Minuten Lesezeit

Schutt Waetke Abmahnung wegen Prisoners

Im Auftrag der Tobis Film GmbH & Co. KG verschickt die Kanzlei Schutt Waettke, Abmahnungen bezüglich illegalen Filesharings des Filmwerks "Prisoners". Der US-amerikanische Thriller aus dem Jahr 2013 wurde unter der Regie von Denis Villeneuve gedreht. Hugh Jackman spielt einen Polizisten, der nach der Entführung seiner Tochter den vermeintlichen Täter fasst und Selbstjustiz übt. Schutt Waettke machen einen Unterlassungsanspruch, sowie Zahlungsansprüche, bestehend aus € 500,00 Schadenersatz und € 235,50 Aufwendungsersatz, geltend.

Handelt es sich bei der Schutt Waettke-Abmahnung „Prisoners" um Abzocke?

Nein. Die Abmahnung ist kein versuchter Betrug. Ein zur Ermittlung eingeschaltetes IT-Unternehmen kann belegen, dass ein Upload von "Prisoners" auf die Tauschbörse BitTorent über den Anschluss des Abgemahnten durchgeführt wurde.  

Was kann ich tun, um die "Prisoners"-Abmahnung abzuwehren?

Zunächst einmal den Tattag rekonstruieren und herausfinden wer den Upload durchgeführt hat. Verantwortlich für den Upload sind nur der Täter und Störer. Hat der Anschlussinhaber nachweislich den Upload nicht selbst durchgeführt, z. B. weil er zum Tatzeitpunkt gar nicht zu Hause war, entfällt eine Täterhaftung. Wohnen Dritte im Haus, die denselben Anschluss nutzen? Hat Ihr Untermieter, ein Kind oder ein Besucher "Prisoners" zum Tausch angeboten? In dem Fall, kommt für Sie eine Haftung als Störer in Betracht. Haben Sie ihre Aufklärungspflichten, durch ein Verbot illegaler Uploads, erfüllt, kann auch diese entfallen.

Keine Experimente - Vertrauen Sie den Fall einem Spezialanwalt an!

Analysieren Sie den Tattag umgehend mit einem Anwalt für Urheberrecht. Nur wenn sie die Einzelheiten Ihres Falles rekonstruieren, können Sie eine sachgerechte Verteidigung erwarten. 

Die Anwaltskanzlei Hechler warnt ausdrücklich vor pauschalen Ratschlägen von Verbraucherzentralen oder Anwälten von Rechtsschutzversicherungen. Oft raten diese zur Abgabe einer „modifizierten Unterlassungserklärung" und Zahlung eines Abschlagsbetrages an Schutt Waettke, obwohl der Betroffene weder Täter noch Störer ist. Bei Befolgung des Ratschlags verlieren Mandanten nicht nur unnötigerweise Geld, sondern geben zudem ein lebenslang geltendes Unterlassungsversprechen ab. 

In Rahmen eines ersten Telefongesprächs unter 07171 - 18 68 66 erhalten Sie bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs. Wir können Ihnen helfen und bieten Ihnen:

  • Erfahrung aus über 17.000 Abmahnfällen
  • Bundesweite Vertretung
  • Faire Pauschalpreise
  • Sofortiges Tätigwerden 

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 18 68 66


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema