Private Krankenversicherungen – sind Beitragserhöhungen erlaubt?
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Sind Sie Mitglied in einer privaten Krankenkasse? Dann haben Sie viele Vorteile. Aber es gibt auch Probleme. Diese betreffen häufig die von vielen privaten Krankenversicherungen jährlich verschickten Schreiben, mit denen eine Beitragserhöhung angekündigt wird. Welche Erhöhung ist zulässig? Und wer prüft oder kontrolliert das? Und was kann man gegen diese Schreiben machen?
Mit den Beitragserhöhungen sollen steigende Kosten aufgefangen werden. Deshalb sind im Versicherungsvertragsgesetz auch entsprechende Regelungen zugunsten der privaten Krankenversicherungen enthalten.
Grenzen bei einer Beitragserhöhung
Nicht jede Prämienerhöhung ist aber zulässig oder wirksam. Vielmehr hat die private Krankenversicherung dabei bestimmte gesetzliche Anforderungen für eine Prämienanpassung zu erfüllen.
Werden die Anforderungen nicht erfüllt, ist die Erhöhung unwirksam. Als Versicherungsnehmer können Sie sogar zu viel gezahlte Beiträge von der privaten Krankenversicherung zurückfordern!
Das geht sogar rückwirkend und regelmäßig für drei Jahre. In Einzelfällen greift die Rückwirkung sogar für 10 Jahre. Es geht dann also um sehr viel Geld für Sie, wenn die zu hohen Prämien nebst Zinsen zurückerstattet werden müssen.
Jede private Krankenversicherung muss eine Beitragssteigerung gegenüber ihrem Kunden ordentlich begründen. Das steht so im Versicherungsvertragsgesetz. Eine formelhafte Begründung reicht nicht aus. Dann ist die Erhöhung unwirksam. Das wurde bereits von verschiedenen Gerichten zugunsten der Versicherten so entschieden. Auch wurden Beitragserhöhungen von Gerichten abgelehnt, weil der Gutachter, auf den sich die Krankenversicherung bezog, aus Sicht der Gerichte nicht unabhängig war. Allerdings gab es auch Entscheidungen zugunsten der Krankenversicherungen.
Eine sorgfältige Prüfung der Vertragssituation und -unterlagen sollte unabhängig davon in jedem Falle vorgenommen werden. Gerade am Jahresende kommt es vermehrt zu einem Erhöhungsverlangen der privaten Krankenversicherungen. Selbst wenn die Erhöhung der Prämie rechtlich in Ordnung ist, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
In unserem versicherungsrechtlichen Dezernat beraten wir Sie gerne und umfassend zu Ihren Erfolgsaussichten.
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