Produktsicherheitsverordnung (EU-ProdSV)/ Neue und erweiterte Pflichten für Hersteller und Importeure

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Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung tritt ab dem 13.12.2024 in Kraft und legt für die Mitgliedsstaaten einheitliche Regeln für Hersteller, Importeure, Händler und Online Marktplatzbetreiber fest, welche Produkte herstellen/ anbieten/ importieren (im Folgenden „Anbieter“), die „für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wahrscheinlich von Verbrauchern benutzt werden, selbst wenn sie nicht für Verbraucher bestimmt sind“ (Art 3 Nr. 1 EU-ProdSV).

Diese neuen Pflichten zielen darauf ab, den Schutz der Verbraucher zu verbessern und die Produktsicherheit in der EU zu gewährleisten. Anbieter, die diese Pflichten nicht erfüllen, können mit Sanktionen und Strafen belegt werden.


  • Folgende Eckpunkte stehen im Vordergrund und sind zukünftig besonders zu beachten:
  1. Sicherstellung der Produktsicherheit Anbieter müssen sicherstellen, dass ihre Produkte „sicher“ sind, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Dies beinhaltet insbesondere die Durchführung und Dokumentation einer angemessenen Risikobewertung. Dies muss sowohl für neue, als auch für gebrauchte oder reparierte Produkte sichergestellt werden.
  2. Bereitstellung von Informationen Anbieter müssen klare und verständliche Informationen bereitstellen, die es den Verbrauchern ermöglichen, potenzielle Risiken des Produkts zu erkennen und sich entsprechend zu schützen. Dazu gehören insbesondere Bedienungsanleitungen, Warnhinweise und Produktkennzeichnungen.
  3. Rückverfolgbarkeit Anbieter müssen sicherstellen, dass ihre Produkte über die gesamte Lieferkette hinweg rückverfolgbar sind. Dies erfordert die Bereitstellung von Informationen über den Hersteller, den Importeur sowie das Produkt selbst (z. B. Seriennummern).
  4. Meldung von Sicherheitsvorfällen Wenn ein Anbieter feststellt, dass ein von ihm auf den Markt gebrachtes Produkt „gefährlich“  (vgl. Art. 3 Nr. 3 ProdSV) ist, muss er dies unverzüglich den zuständigen Behörden melden und entsprechende Maßnahmen zur Abwendung weiterer Gefahren einleiten (z. B. Rückrufaktionen).
  5. Kooperation mit Behörden Anbieter sind verpflichtet, mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenzuarbeiten, insbesondere bei der Bereitstellung von Informationen, die für die Untersuchung von Sicherheitsproblemen erforderlich sind.
  6. Überwachung der Produkte Anbieter müssen ihre Produkte kontinuierlich überwachen, auch nachdem sie auf den Markt gebracht wurden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dazu gehört die Berücksichtigung neuer Informationen über mögliche Risiken.
  7. Anforderungen an Online-Marktplätze Betreiber von Online-Marktplätzen müssen sicherstellen, dass die auf ihrer Plattform angebotenen Produkte sicher sind und den geltenden Vorschriften entsprechen. Dazu gehört auch die Pflicht, gefährliche Produkte schnell zu entfernen und die Käufer darüber zu informieren.
  • Folgende Zuständigkeiten ergeben sich insbesondere:

Die Überwachung der Einhaltung der ProdSV liegt in der Verantwortung verschiedener Behörden auf nationaler Ebene. Im Allgemeinen lassen sich die folgenden Hauptakteure benennen:

  1. Marktüberwachungsbehörden: Diese Behörden sind auf nationaler Ebene für die Überwachung der Produktsicherheit zuständig. In Deutschland sind das beispielsweise die Gewerbeaufsichtsämter oder spezialisierte Behörden wie die Bundesnetzagentur für bestimmte Produkte.
  2. Zollbehörden: Die Zollbehörden spielen eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Einfuhr von Produkten aus Drittländern. Sie können Produkte an den Außengrenzen der EU kontrollieren und zurückhalten, wenn der Verdacht besteht, dass diese unsicher sind.
  3. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Das BVL koordiniert in Deutschland die Marktüberwachung auf Bundesebene und stellt sicher, dass die Länderbehörden einheitlich handeln. Es arbeitet auch auf europäischer Ebene mit anderen nationalen Behörden zusammen.
  4. Europäische Kommission: Auf EU-Ebene überwacht die Europäische Kommission die Einhaltung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Marktüberwachungsbehörden. Sie kann auch Verfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
  • Folgende Sanktionsmöglichkeiten und Risiken lassen sich benennen:  
  1. Bußgelder: Anbieter, die gegen die Vorschriften der ProdSV verstoßen, können mit erheblichen Geldbußen belegt werden. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Schwere des Verstoßes und der betroffenen Mitgliedstaaten.
  2. Produktverbote und Rückrufe: Gefährliche Produkte können von den Marktüberwachungsbehörden vom Markt genommen oder zurückgerufen werden. Dies kann durch eine Anordnung der Behörde erfolgen, oft verbunden mit der Pflicht, die Öffentlichkeit über die Gefahren zu informieren.
  3. Strafrechtliche Sanktionen: In besonders schweren Fällen, beispielsweise wenn durch unsichere Produkte Personen zu Schaden kommen, können strafrechtliche Sanktionen verhängt werden.
  4. Veröffentlichung der Verstöße: Die Behörden können die Öffentlichkeit über Verstöße informieren, was zu einem erheblichen Imageschaden für das betroffene Unternehmen führen kann.
  5. Sanktionen gegen Online-Marktplätze: Betreiber von Online-Marktplätzen, die es versäumen, gefährliche Produkte von ihren Plattformen zu entfernen, können ebenfalls mit Sanktionen belegt werden, einschließlich der Sperrung ihrer Dienstleistungen oder erheblicher Geldstrafen.

Mit der ProdSV werden Anbietern ab Ende 2024 erhebliche Pflichten auferlegt, die maßgeblich dem Verbraucherschutz dienen und die Sicherheit von Produkten, die auf den Binnenmarkt gelangen, verbessern sollen.


Mit unserer Expertise im Bereich der Beratung von diversen Produktherstellern, E-Commerce Unternehmen und Importeuren, stehen wir Ihnen für die rechtssichere Umsetzung der ProdSV in Ihrem Unternehmen gerne zur Verfügung.



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