ProReal Deutschland 7 Zahlungsverzug: Ihr Geld gefährdet? Fachanwältin zeigt Optionen für Anleger!

  • 9 Minuten Lesezeit

Schlechte Nachrichten für Anleger der ProReal Deutschland 7 GmbH: Das Unternehmen hat offiziell einen Zahlungsverzug für die Vermögensanlage "ProReal Deutschland 7" (Verkaufsprospekt vom 07.02.2019) bekannt gegeben. 

Seit dem 1. Januar 2025 sind die Rückzahlungen des Anlagebetrags an die Investoren ausgesetzt. 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat hierzu bereits eine gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung gemacht. 


Viele Anleger sind nun tief verunsichert und fragen sich, was dieser Zahlungsverzug für ihr investiertes Kapital bedeutet und welche konkreten Schritte sie jetzt unternehmen können. 

Als Ihre engagierte Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich Ihnen in dieser schwierigen Situation mit meiner Expertise zur Seite und helfe Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.


Die aktuelle Situation bei ProReal Deutschland 7 GmbH: Was ist passiert?

Die ProReal Deutschland 7 GmbH mit Sitz in Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg, hat über die BaFin mitteilen lassen, dass sie sich mit der Rückzahlung der Vermögensanlage "ProReal Deutschland 7" seit dem 1. Januar 2025 im Verzug befindet. 

Wichtig für Sie als Anleger: Auch die Zahlung der endfälligen variablen Zinsen ist von diesem Verzug betroffen.Als Grund für diese drastische Maßnahme gibt die Emittentin an, dass ihre eigene Darlehensnehmerin, die im Bereich der Immobilien-Projektentwicklungen tätig ist, eine Risikoanalyse ihres Portfolios durchgeführt hat. 

Diese Analyse habe ergeben, dass "aufgrund der deutlich veränderten Marktlage für Immobilienprojekte ein derzeitiger Verkauf der Immobilien nicht ausreichend Liquidität generieren würde, um das Darlehen der Emittentin vollständig zurückzuführen." 

Infolgedessen kann die ProReal Deutschland 7 GmbH ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber Ihnen, den Anlegern, momentan nicht erfüllen. Prognosen, wann und in welcher Höhe eine Rückzahlung der Vermögensanlage sowie die Zahlung der Zinsen erfolgen kann, sind laut Unternehmensangaben derzeit nicht möglich. 

Es ist entscheidend zu wissen, dass die BaFin die inhaltliche Richtigkeit der vom Unternehmen veröffentlichten Tatsache nicht prüft.


Was bedeutet der Zahlungsverzug konkret für Sie als Anleger?

Dieser Zahlungsverzug ist für Sie als Anleger der "ProReal Deutschland 7" eine ernste und potenziell bedrohliche Angelegenheit. 

Er bedeutet im Klartext: 

* Keine Kapitalrückzahlung: Ihr investiertes Kapital wird vorerst nicht wie im Verkaufsprospekt dargestellt zum Fälligkeitstermin zurückgezahlt. 

* Keine Zinszahlungen: Auch die Ihnen zustehenden endfälligen variablen Zinsen werden bis auf Weiteres nicht geleistet. 

* Erhebliche Unsicherheit: Es herrscht aktuell völlige Unklarheit darüber, ob und wann Sie Ihr Geld und die Ihnen zustehenden Zinsen ganz oder auch nur teilweise zurückerhalten werden. Der Wert Ihrer Kapitalanlage ist somit akut gefährdet. 

* Drohender Kapitalverlust: Im schlimmsten Szenario kann ein solcher Zahlungsverzug zu einem teilweisen oder sogar vollständigen Verlust des von Ihnen eingesetzten Kapitals führen. 

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die finanzielle Situation der Emittentin oder ihrer Darlehensnehmerin nicht nachhaltig bessert.


Ihre Handlungsalternativen als betroffener Anleger: So können Sie sich jetzt wehren!

Angesichts dieser ernsten Lage und der erheblichen finanziellen Risiken sollten Sie als betroffener Anleger der ProReal Deutschland 7 nicht untätig bleiben und auf eine Besserung hoffen. 

Es gibt verschiedene juristische Ansatzpunkte, um Ihre Ansprüche zu sichern und einen möglichen finanziellen Schaden abzuwenden oder zumindest zu minimieren. 

Als Ihre spezialisierte Rechtsanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfe ich für Sie insbesondere folgende erfolgversprechende Optionen: 

* Geltendmachung Ihrer vertraglichen Ansprüche gegenüber der ProReal Deutschland 7 GmbH:   Der erste Schritt ist die formelle Geltendmachung Ihrer vertraglichen Ansprüche auf Rückzahlung des Kapitals und Auszahlung der Zinsen direkt gegenüber der Emittentin. Auch wenn diese aktuell Liquiditätsprobleme angibt, ist diese Maßnahme unerlässlich, um Ihre Rechte zu wahren – beispielsweise für den Fall einer späteren (Teil-)Zahlungsfähigkeit, eines Vergleichs oder eines möglichen Insolvenzverfahrens. 

* Prüfung von Schadensersatzansprüchen wegen Prospekthaftung:   Der Verkaufsprospekt vom 07.02.2019 ist die Informationsgrundlage Ihrer Investitionsentscheidung. Sollte dieser Prospekt fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Angaben zu den wesentlichen Aspekten der Vermögensanlage, insbesondere zu den Risiken (z.B. bezüglich der Abhängigkeit von der Immobilienmarktentwicklung, der Werthaltigkeit der Projekte oder der Bonität der Darlehensnehmerin), enthalten, könnten Ihnen Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung zustehen. 

Ich übernehme die detaillierte Prüfung des Prospekts auf solche haftungsbegründenden Fehler. 

* Prüfung von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung oder -vermittlung:   Wurde Ihnen die Vermögensanlage "ProReal Deutschland 7" von Ihrer Hausbank, einem Finanzberater oder einem anderen Finanzdienstleister aktiv empfohlen und vermittelt?

 Dann muss eingehend geprüft werden, ob die Beratung den gesetzlichen Anforderungen entsprach – also anleger- und objektgerecht war. Anlageberater sind gesetzlich verpflichtet, Sie umfassend, korrekt und verständlich über sämtliche Risiken aufzuklären. 

Dazu gehören das Risiko eines Totalverlusts Ihres eingesetzten Kapitals und die spezifischen Risiken der Anlageklasse (hier: Nachrangdarlehen im Bereich von Immobilienprojektentwicklungen). 

Eine fehlerhafte, unzureichende oder unterlassene Aufklärung über diese Risiken kann Schadensersatzansprüche gegen den Berater oder die vermittelnde Bank begründen. 

Dies gilt insbesondere dann, wenn die empfohlene Anlage nicht zu Ihrer persönlichen Risikobereitschaft, Ihren Anlagezielen oder Ihrer finanziellen Situation passte. 

* Interessenbündelung und koordiniertes Vorgehen:   In Fällen wie diesem kann es strategisch vorteilhaft sein, die Interessen mehrerer geschädigter Anleger zu bündeln. Ein gemeinsames Vorgehen erhöht oft den Druck auf die Gegenseite und kann Kosten sparen. 

Ich prüfe gerne die Möglichkeiten hierzu. 

* Vorbereitung auf ein mögliches Insolvenzverfahren:   Sollte die ProReal Deutschland 7 GmbH oder ihre zentrale Darlehensnehmerin Insolvenz anmelden müssen, ist es für Sie als Gläubiger entscheidend, Ihre Forderungen korrekt und fristgerecht im Insolvenzverfahren anzumelden, um nicht leer auszugehen. Auch hierbei unterstütze ich Sie professionell und fristwahrend.


Warum Sie jetzt eine spezialisierte Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht an Ihrer Seite brauchen

Die Situation um die ProReal Deutschland 7 GmbH und die Vermögensanlage "ProReal Deutschland 7" ist komplex und erfordert spezifische Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie einschlägige Erfahrung mit vergleichbaren Fällen von Anlageausfällen. 

Die bloße Veröffentlichung der BaFin führt leider nicht automatisch zur Rückzahlung Ihres Geldes; die BaFin vertritt nicht die individuellen finanziellen Ansprüche der Anleger, sondern agiert im öffentlichen Interesse der Marktstabilität.


Als Ihre Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht biete ich Ihnen: 

 Eine sorgfältige und individuelle Analyse Ihres konkreten Falls und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten verschiedener Vorgehensweisen. 

* Fundierte Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und der Argumentationslinien der Gegenseite, um Ihre Position wirksam zu vertreten. 

* Die Übernahme der oft zeitaufwendigen und nervenaufreibenden Kommunikation und juristischen Auseinandersetzung mit der Emittentin, deren Rechtsvertretern oder möglichen weiteren Anspruchsgegnern. 

* Die zuverlässige Wahrung wichtiger Fristen (z.B. für Verjährung) und die Vermeidung formaler Fehler, die zum Verlust Ihrer wertvollen Ansprüche führen könnten.


Mein oberstes Ziel ist es, Ihr investiertes Kapital bestmöglich zu sichern und Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche konsequent und mit dem nötigen Nachdruck durchzusetzen.


Handeln Sie jetzt – Sichern Sie Ihre Rechte und Ihr Geld! 

Der Zahlungsverzug der ProReal Deutschland 7 GmbH ist ein deutliches Alarmsignal, das Sie als betroffener Anleger sehr ernst nehmen sollten. Warten Sie nicht passiv ab, bis möglicherweise wichtige Verjährungsfristen ablaufen oder entscheidende Informationen nicht mehr zugänglich sind. 

Nutzen Sie jetzt die Chance, sich frühzeitig und umfassend von einer erfahrenen Fachanwältin beraten zu lassen.

Kontaktieren Sie meine Kanzlei noch heute für eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung. Schildern Sie mir Ihren Fall – wir besprechen dann gemeinsam die nächsten sinnvollen Schritte und Ihre individuellen rechtlichen Möglichkeiten, um Ihren finanziellen Schaden zu minimieren.

Unser Ziel: Maximale Rückholung Ihres verlorenen Geldes.


Kontaktieren Sie mich jetzt für eine individuelle Ersteinschätzung. Melden Sie sich jetzt – über Anwalt.de, per E-Mail kontakt@rexus-recht.de, telefonisch oder direkt über meine Kanzleihomepage.


Je schneller Sie handeln, desto besser sind die Erfolgsaussichten.


Weiterführende Informationen:


FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Fall ProReal Deutschland 7 GmbH 


 Was genau ist bei der ProReal Deutschland 7 GmbH vorgefallen?   Die ProReal Deutschland 7 GmbH kann die fälligen Rückzahlungen des Anlagebetrags für die Vermögensanlage "ProReal Deutschland 7" sowie die endfälligen Zinsen seit dem 01.01.2025 nicht leisten. Als Grund hierfür gibt das Unternehmen Liquiditätsprobleme bei ihrer Darlehensnehmerin an, die durch die aktuell schwierige Marktlage für Immobilienprojekte verursacht worden seien. * Bedeutet der Zahlungsverzug automatisch, dass mein gesamtes Geld verloren ist?   Nicht zwangsläufig, aber es besteht ein erhebliches Risiko für Ihr Kapital. Derzeit ist unklar, ob, wann und in welcher Höhe Zahlungen wieder aufgenommen werden können. Eine fachkundige anwaltliche Prüfung Ihrer individuellen Ansprüche ist essenziell, um Ihre Chancen auf eine Rückzahlung oder Schadensersatz zu maximieren. * Die BaFin hat doch schon eine Meldung veröffentlicht – muss ich jetzt überhaupt noch etwas tun?   Die BaFin informiert die Öffentlichkeit aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtungen über den Zahlungsverzug. Sie prüft jedoch nicht die inhaltliche Richtigkeit der vom Unternehmen gemachten Angaben und vertritt auch nicht die individuellen finanziellen Interessen der geschädigten Anleger. Für die Durchsetzung Ihrer persönlichen Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadensersatz müssen Sie selbst aktiv werden oder einen Anwalt beauftragen. * Welche konkreten Ansprüche könnten mir als Anleger zustehen?   Mögliche Ansprüche können sich direkt gegen die Emittentin ProReal Deutschland 7 GmbH (auf Rückzahlung und Zinsen aus dem Vertrag) ergeben. Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung (falls der Verkaufsprospekt fehlerhaft oder irreführend war) oder gegen Ihren Anlageberater bzw. die vermittelnde Bank (wegen Falschberatung oder Aufklärungsversäumnissen) in Betracht. * Was kostet mich die anwaltliche Vertretung in diesem Fall?   Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung sind vom Einzelfall und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit abhängig. In einem ersten kostenlosen Gespräch kläre ich Sie transparent und nachvollziehbar über alle potenziellen Kosten auf. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehme ich gerne die Prüfung der Deckungszusage für Ihren Fall. * Welche Unterlagen sollte ich für ein Erstgespräch mit Ihnen bereithalten?   Um Ihren Fall bestmöglich einschätzen zu können, bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen mit. Dazu gehören insbesondere: der Zeichnungsschein für die Vermögensanlage "ProReal Deutschland 7", der Verkaufsprospekt (falls Ihnen dieser ausgehändigt wurde), die Vertragsbedingungen, sämtliche Korrespondenz mit der ProReal Deutschland 7 GmbH oder Ihrem Anlageberater sowie ggf. vorhandene Beratungsdokumentationen und Nachweise über Ihre Rechtsschutzversicherung. * Kann ich auch ohne einen Anwalt versuchen, meine Ansprüche geltend zu machen?   Sie können selbstverständlich versuchen, eigenständig Kontakt mit der Emittentin aufzunehmen. Angesichts der komplexen Rechtslage im Kapitalanlagerecht, der oft schwierigen Beweisführung und der potenziellen Tragweite des finanziellen Schadens ist die Beauftragung einer spezialisierten Fachanwältin jedoch dringend zu empfehlen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte optimal gewahrt werden und keine verfahrensrechtlichen Fehler gemacht werden, die Ihre Position schwächen könnten.



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