Prozess um Falschgold der BWF Stiftung beginnt am 9. Juni

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Rund 6000 Anleger sind auf das Falschgold der BWF-Stiftung hereingefallen. Nun müssen sich die vermeintlichen Drahtzieher vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen die Verdächtigen soll am 9. Juni beginnen. Die Anklage lautet auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug.

Mehr als 55 Millionen Euro sollen die Anleger der BWF-Stiftung anvertraut haben. Im Gegenzug wurden ihnen hohe Renditeversprechen gemacht. Doch weder ist das Gold echt noch können sich die Renditeträume erfüllen. Überwiegend handelt es sich bei dem sichergestellten Gold um Falschgold. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin liege der Schaden mindestens bei 39 Millionen Euro, berichtet die Berliner Morgenpost. Sechs Angeklagte müssen sich ab dem 9. Juni nun dafür verantworten. Mit einem Urteil wird aber erst im kommenden Jahr gerechnet.

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Trägervereins der BWF-Stiftung, der Bund Deutscher Treuhandstiftungen, läuft schon seit längerer Zeit. Für die Anleger wird es im Insolvenzverfahren aber vermutlich nicht viel zu holen geben, da das sichergestellte Gold zu großen Teilen nicht echt ist. „Um die finanziellen Verluste abzuwehren, sollten die Anleger daher ihre zivilrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Forderungen können natürlich gegen die Unternehmensverantwortlichen gestellt werden. Ihnen wird nicht nur Betrug vorgeworfen. Sie haben ihr Einlagengeschäft auch ohne die nötige Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin betrieben und dürften sich dadurch bereits schadensersatzpflichtig gemacht haben. Darüber hinaus können aber auch Ansprüche gegen die Vermittler entstanden sein. „Die Vermittler hätten die Plausibilität der Anlageprodukte der BWF-Stiftung überprüfen müssen, bevor sie sie den Anlegern anbieten. Allerdings sollen auch hohe Vermittlungsprovisionen geflossen sein, sodass möglicherweise auch von den Vermittlern nicht so genau hingeguckt wurde. Darüber hinaus hätten sie die Anleger auch über die Risiken aufklären müssen. Auch das ist offenbar vielfach nicht geschehen, sodass auch sie sich schadensersatzpflichtig gemacht haben könnten“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller


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