Prüfung durchgefallen oder falsch bewertet
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Bewertungen bei Prüfungen sind stark von individuellen Faktoren beeinflusst. Deshalb sind Prüfungsergebnisse tendenziell fehlerhaft. Trotzdem sind nicht alle Entscheidungen uneingeschränkt juristisch überprüfbar.
Eine Abschlussprüfung ist die Entscheidung „Hop oder Top“. Das hat eine andere Qualität als ein (Zwischen-) Zeugnis.
Die Unterscheidung bestanden / durchgefallen ist die erste Stufe.
Die zweite Stufe ist die Bewertung.
Beides ist rechtlich etwas Grundverschiedenes:
Juristisch gesehen kommt es zunächst darauf an, um welche Prüfung es sich handelt. Geht es um den Zugang zum Beruf – also um die Frage bestanden oder durchgefallen oder geht es um die Beurteilung?
Bei einer Zugangsvoraussetzung steht die Prüfungsentscheidung in Rede. Diese Entscheidung ist vollumfänglich überprüfbar. Denn dabei handelt es sich um einen Verwaltungsakt.
Anders ist das bei den Einzelnoten. Das ist schlichtes Verwaltungshandeln mit einem extrem weiten Spielraum, der nur eingeschränkt überprüfbar ist. Daher kann auch ein objektiv falsches Prüfungsergebnis subjektiv „richtig“ sein. Da gibt es nur sehr begrenzt Ansatzpunkte.
Was aber immer gewahrt sein muss, ist ein faires Verfahren. Dazu gehören u. a.:
- Aufgabenstellung
- Schwerpunktbildung
- Vorhersehbarkeit der Anforderungen
- angemessene Zeitvorgabe
- gleichmäßiges Verfahren
- fachkundige Prüfer
- Fairness insgesamt
Es ist also zu unterscheiden zwischen einer falschen Bewertung und einem falschen Prüfungsergebnis. Die Einzelwertung kann nur wegen schwerer Fehler aufgehoben werden – im Prinzip nur wegen Missbrauchs der Spielräume.
Die Erfolgsaussichten sind schwierig.
Das Ergebnis der Prüfung hängt an den einzelnen Entscheidungen und Bewertungen.
Fazit: Ein Angriff über die Bewertung ist schwierig und nur ausnahmsweise erfolgreich.
In jedem Fall lohnt sich dagegen die juristische Prüfung des Prüfungsverfahrens. Die Prüfer beherrschen vielleicht die Materie, aber nicht das Procedere.
Im Gegensatz zu bewertenden Faktoren sind prozessuale Fragen uneingeschränkt überprüfbar.
Das eine vom anderen zu trennen ist die Aufgabe von Juristen.
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