Qualifzierte Rechtsberatung und -vertretung im Medizin- und Arzthaftungsrecht vor OLG Köln

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper, LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Oberlandesgericht Köln: Implantation einer SCS-Elektrode im sakralen Bereich, OLG Köln, Az.: 5 U 47/17

Chronologie

Der Kläger litt unter einer Schmerzsymptomatik im rechten Bein und Gesäßbereich. Im September 2013 implantierten ihm die Mediziner der Beklagten daraufhin eine sakrale Stimulationselektrode. Postoperativ traten Probleme auf, die Schmerzen kamen zurück. Der Behandlerseite werden ärztliche Versäumnisse und Dokumentationspflichtverletzungen vorgeworfen.

Verfahren

Mit der Sache war bereits das Landgericht Köln befasst gewesen und hatte die Klage als unbegründet abgewiesen (Az.: 25 O 229/15). Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Entgegen der Auffassung des Landgerichtes sah der OLG-Senat noch erheblichen Aufklärungsbedarf und rügte unter anderem die Verletzung der ärztlichen Dokumentationspflichten. Zur Vermeidung einer weiteren umfangreichen Beweisaufnahme schlug das Oberlandesgericht den Parteien sodann einen Vergleich über einen hohen fünfstelligen Eurobetrag vor, dem der Kläger allerdings noch nicht nähertreten wollte.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Nur selten lässt der Arzthaftungssenat des OLG Köln Berufungen zu. In der Regel werden diese nach § 522 ZPO zurückgewiesen. In der vorliegenden Angelegenheit sieht der OLG indes, wie ausgeführt, noch einen erheblichen Aufklärungsbedarf und wird eine umfangreiche Beweisaufnahme vornehmen, stellt Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht fest.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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