QuickOnTV – verbotene Finanzdienstleistungen?!

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Haben auch Sie Vorzugsaktien dieses Unternehmens erworben? 

Die Chancen, das investierte Geld durch eine positive Kursentwicklung dieser Aktie zurück zu erhalten oder sogar eine Rendite zu erwirtschaften, halten wir für nicht gegeben. Die Recherchen unserer Kanzlei ergaben, dass es sich, falls kein Fall eines echten Kapitalanlagebetruges vorliegt, es sich jedenfalls um eine äußerst waghalsige Unternehmensidee handelt. Eine Unternehmensidee, bei welcher die Chancen, Geld zu verlieren unseres Erachtens jedenfalls Chancen das Geld wieder zu bekommen, überwiegen. Die Umsetzung der Unternehmensidee selbst halten wir für unprofessionell. Die Methoden Anleger einzuwerben für fragwürdig.

Im Fall der QuickOnTV handelt es sich dem Rechercheergebnis unserer Kanzlei zur Folge um ein sehr junges Unternehmen, das selbst kaum über eine nennenswerte Kapitalausstattung verfügt. 

Kritisch betrachtet kann man also sagen, dass die Initiatoren selbst nicht die Bereitschaft besaßen, viel Geld in die eigene Unternehmensidee zu investieren. 

Das Anlagemodell erinnert uns sogar im Gegenteil an andere US-amerikanische betrügerische Billigaktien. 

Diese besaßen letztendlich nur den Zweck durch den Verkauf an Anleger Geld für die Initiatoren einzusammeln. Nicht aber eine Unternehmensidee am Markt zu etablieren. 

Auch die Initiatoren von QuickOnTV haben zwar voraussichtlich beträchtliche Bemühungen unternommen, um den Vertrieb der Aktien zu forcieren. Immerhin haben Sie Investmentbanker von einem vorgeblich in London agierenden Unternehmen engagiert, zumindest was deren Präsentation im Internet angeht. 

Dass aber Londoner Investmentbanker erstaunlicher Weise fließend Deutsch sprechen, hielten wir schon für fragwürdig, als uns hierüber einer der ersten unserer Mandanten unterrichtet hatte. Nunmehr können wir die Internet-Repräsentanz der Milvus nicht mehr finden. Wir raten zur Vorsicht!

Unsere Recherchen haben auch nicht ergeben, dass diese Investmentbanker oder etwa das Unternehmen Milvus selbst, welches die Beteiligungen im Auftrag von QuickOnTV in Deutschland vertreibt, als Finanzdienstleister registriert und in Deutschland zugelassen ist.

Ggf. handelt oder handelte es sich bei der Milvus lediglich um einen lediglich im Internet erfundenes Unternehmen, welches physisch nie in London ein tatsächliches Büro unterhalten hat? Wir wissen es nicht!

Da nach unseren Erkenntnissen aber auch 

- die Verantwortlichen der QuickOnTV einen Emissionsprospekt nicht erstellt bzw. im Vertrieb an die Anlageinteressierten übergeben hatten, 

- oder ein Emissionsprospekt erstellt und beim zuständigen Aufsichtsamt, der BaFin hinterlegt worden ist

wie dies das Gesetz in Deutschland für den Vertrieb derartiger Beteiligungen vorsieht, gehen wir nicht von einem plausiblen Anlagekonzept aus. Im Gegenteil, aufgrund dieser Gesetzesverstöße ist ein Scheitern eines Projektes im Sinn der Firmenidee von QuickOnTV vorprogrammiert. Wir gehen weiterhin von einem begründeten Tatverdacht eines Anlagebetruges im Fall unserer Mandanten aus, da diesen vorgegaukelt wurde, dass QuickOnTV ein bereits am Markt erfolgreich tätiges Unternehmen ist und als solches über Alleinstellungsmerkmale verfügte, die den Erfolg als plausibel und naheliegend erschienen ließ. Dass das Gegenteil der Fall ist, meinen wir nach dem Ergebnis unserer Recherchen feststellen zu müssen. Wir gehen von verbotenen Finanzdienstleistungen aus. 

Damit stehen Anlegern rechtlich Ansprüche auf Schadensersatz zu. Diese beinhalten die Rückabwicklung des Geschäfts. Die Erfolgsaussichten, einen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes – Zug um Zug gegen Abtretung der Vorzugsaktien – geltend zu machen, halten wir für hoch!

Allerdings muss jeder Einzelfall für sich geprüft werden!

Übersenden Sie uns gerne Ihre Vertragsunterlagen. Wir unterbreiten Ihnen bei Bestehen von rechtlichen Erfolgsaussichten (kostenfrei) ein Angebot für Ihre rechtliche Interessenvertretung und informieren Sie, welche zielgerichteten Schritte wir in Ihrem Fall vorbereitet haben.


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