Q&A zum Homeoffice – 7 Fragen & Antworten vom Rechtsanwalt
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Homeoffice ist mittlerweile ein fester Bestandteil vieler Arbeitsverhältnisse, aber es gibt oft Unklarheiten über Rechte und Pflichten. In diesem Q&A klären wir die häufigsten Fragen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben.
1. Gibt es ein gesetzliches Recht auf Homeoffice?
Nein, derzeit besteht in Deutschland kein allgemeines gesetzliches Recht auf Homeoffice. Ob Homeoffice möglich ist, hängt von individuellen Vereinbarungen ab, die im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder durch Tarifverträge festgelegt werden. Arbeitgeber sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Homeoffice anzubieten.
2. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Homeoffice?
Der Arbeitgeber ist auch im Homeoffice für den Arbeitsschutz verantwortlich. Dazu gehört:
- Ergonomischer Arbeitsplatz: Der Arbeitsplatz muss ergonomisch und sicher gestaltet sein.
- Arbeitszeiterfassung: Die Arbeitszeiten müssen den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes entsprechen, das heißt, maximal 8 Stunden pro Tag mit Pausen und ausreichender Ruhezeit.
- Datenschutz: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass im Homeoffice die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden, z. B. durch gesicherte Netzwerke und geeignete Software.
3. Sind Arbeitnehmer im Homeoffice unfallversichert?
Ja, Arbeitnehmer sind auch im Homeoffice gesetzlich unfallversichert, allerdings nur für Unfälle, die direkt im Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Beispielsweise ist der Weg vom Schreibtisch in die Küche meist nicht versichert, während ein Unfall auf dem Weg zum Drucker in einem anderen Zimmer versichert sein kann.
4. Haben Arbeitnehmer im Homeoffice Anspruch auf technische Ausstattung?
Ja, Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die notwendige technische Ausstattung zur Verfügung stellt, um ihre Arbeit zu erledigen. Dazu gehören beispielsweise Laptops, Monitore, Tastaturen oder Software. Private Geräte müssen Arbeitnehmer nicht zwingend verwenden.
5. Müssen Arbeitszeiten im Homeoffice erfasst werden?
Ja, auch im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Arbeitszeit korrekt erfasst wird und die zulässigen Arbeitsstunden pro Tag (in der Regel 8 Stunden) nicht überschritten werden. Ebenso müssen Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden.
6. Welche Vorteile bietet die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale erlaubt es Arbeitnehmern, bis zu 600 € pro Jahr als Werbungskosten steuerlich abzusetzen, selbst wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Dies gilt jedoch nur, wenn regelmäßig von zu Hause gearbeitet wird.
7. Wie kann Homeoffice vertraglich geregelt werden?
Homeoffice sollte am besten vertraglich geregelt werden. Folgende Punkte sollten in einer Homeoffice-Vereinbarung festgelegt werden:
- Arbeitszeit und Erreichbarkeit: Gibt es feste Arbeitszeiten oder Flexibilität?
- Bereitstellung von Arbeitsmitteln: Welche Geräte und technische Ausstattung stellt der Arbeitgeber bereit?
- Datenschutz und Sicherheit: Wie wird der Datenschutz im Homeoffice gewährleistet?
Eine klare Regelung hilft, Missverständnisse zu vermeiden und sorgt für Transparenz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wenn Sie Fragen zum Thema Homeoffice haben, Unterstützung bei der vertraglichen Ausgestaltung benötigen oder Beratung im Arbeitsrecht brauchen, kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite!
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