Q&A zum Kündigungsschutz in der Probezeit – 6 Fragen & Antworten vom Rechtsanwalt

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Die Probezeit ist eine besondere Phase im Arbeitsverhältnis, und viele Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber haben Fragen zum Kündigungsschutz in dieser Zeit. In diesem Q&A klären wir die wichtigsten Fragen rund um den Kündigungsschutz in der Probezeit.

1. Gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in der Probezeit?

Nein, das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. In der Probezeit, die üblicherweise bis zu sechs Monate dauert, besteht kein allgemeiner Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Arbeitgeber während der Probezeit leichter kündigen können, ohne die strengen Voraussetzungen des KSchG zu erfüllen.

2. Wie lang ist die Kündigungsfrist während der Probezeit?

Die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt in der Regel zwei Wochen. Diese verkürzte Kündigungsfrist gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, es sei denn, es wurde im Arbeitsvertrag eine andere Frist vereinbart.

3. Gibt es Ausnahmen beim Kündigungsschutz in der Probezeit?

Ja, auch in der Probezeit gibt es besondere Schutzvorschriften für bestimmte Personengruppen:

  • Schwangere Arbeitnehmerinnen sind durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) geschützt. Eine Kündigung während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung ist grundsätzlich unzulässig.
  • Schwerbehinderte genießen ebenfalls einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung während der Probezeit erfordert die Zustimmung des Integrationsamts.
  • Betriebsratsmitglieder und Eltern in Elternzeit sind ebenfalls besonders geschützt.


4. Muss der Arbeitgeber während der Probezeit eine Kündigung begründen?

Nein, während der Probezeit muss der Arbeitgeber in der Regel keine Begründung für die Kündigung angeben. Eine Ausnahme gilt, wenn ein besonderer Kündigungsschutz greift, z. B. bei schwangeren Arbeitnehmerinnen oder schwerbehinderten Menschen. Auch hier gelten die allgemeinen Grundsätze des Kündigungsschutzes, wie der Schutz vor diskriminierenden oder willkürlichen Kündigungen.

5. Welche Rechte haben Arbeitnehmer in der Probezeit?

Auch Arbeitnehmer haben das Recht, während der Probezeit zu kündigen. Die Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt auch für sie. Arbeitnehmer müssen keine besonderen Gründe für die Kündigung angeben und können das Arbeitsverhältnis ebenso flexibel beenden, wenn sie feststellen, dass der Job oder die Arbeitsbedingungen nicht ihren Erwartungen entsprechen.

6. Wie wichtig sind vertragliche Regelungen in der Probezeit?

Klare vertragliche Regelungen zur Probezeit sind für beide Seiten von Vorteil. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass im Arbeitsvertrag festgelegt wird, wie lange die Probezeit dauert und welche Kündigungsfristen gelten. Arbeitnehmer sollten ebenfalls darauf achten, dass die Probezeit im Vertrag klar definiert ist, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine schriftliche Regelung schafft Transparenz und Rechtssicherheit.

Wenn Sie weitere Fragen zum Kündigungsschutz haben oder rechtliche Unterstützung im Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Foto(s): @Unsplash

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