Reagiert nun endlich die Justiz? Erneute Razzia in der Audi-Zentrale wegen dem VW Abgasskandal

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Nach Informationen in der Süddeutschen Zeitung durchsucht ein Großaufgebot von 18 Staatsanwälten und Beamten der Landeskriminalämter Bayern und Baden-Württemberg die Ingolstädter Zentrale der Volkswagentochter Audi und das Audi-Werk in Neckarsulm.

Die Staatsanwaltschaft versucht Beweismittel wegen des Verdachts, dass Audi mehr als 210.000 Dieselfahrzeuge für den europäischen und den US-amerikanischen Markt manipuliert hat, zu finden. Bei dem neuerlichen Abgasskandal, der nun die Modelle mit dem 3 l V6 Dieselmotor betrifft und unter anderem Fahrzeuge der Modellreihen A4, A5, A6, A7, A8, SQ fünf, SQ 5+ und Q7, geht es um eine spezielle Software, die den Emissionsausstoß beim Straßenbetrieb weitgehend abschaltet. Eine wirklich funktionierende Abgasreinigung erfolgt nur auf dem Prüfstand, der nur anzufahren ist für die grundsätzliche Zulassung der Modellreihe.

Das Kraftfahrtbundesamt hat Audi eine Frist bis zum 2. Februar 2018 gesetzt, um Vorschläge zur Behebung dieses Mangels zu erbringen. Erkenntnisse hieraus liegen noch nicht vor. Allerdings ist schon jetzt klar, dass bei dem Modell Audi A8 eine Umrüstung nicht möglich sein wird und dieses Fahrzeug wohl komplett aus dem Verkehr gezogen wird.

Bei der vorhergehenden Durchsuchung von Audi im März 2017 ging es nur um 80.000 Fahrzeuge für den US Markt. Nun geht es um deutlich mehr Fahrzeuge und auch um den europäischen Markt. Hier geht die Staatsanwaltschaft München II von einem Betrug und einer verbotenen Software aus. Konkret ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betruges an zahlreichen Autokäufern, denen schmutzige Dieselautos als sauber verkauft worden sind. Weiterhin geht es um den Vorwurf der verbotenen Werbung.

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkws bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.


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