Rechtliche Überlegungen vor dem Kauf einer Superyacht – Teil 1

  • 2 Minuten Lesezeit

Nachdem die Entscheidung gefallen ist, einen großen Betrag für den Erwerb einer Yacht auszugeben, müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden, um sie sorgenfrei in vollem Umfang nutzen und genießen zu können. In diesem Artikel wird beschrieben, welche Fragen für zukünftige Eigentümer wichtig sind und welche rechtlichen Erwägungen dabei eine Rolle spielen.

Wie erwirbt und hält der Interessent das Eigentum an der Yacht: persönlich, also im eigenen Namen, oder über eine zwischengeschaltete Gesellschaft? 

Das Eigentum an der Yacht über eine Gesellschaft, ob im Heimatland des Eigners oder im Ausland (z. B. Malta), zu halten, bietet nicht nur ein höheres Maß an Anonymität für den (wirtschaftlich berechtigten) Eigentümer, sondern schützt ihn auch gegen Haftungsansprüchen besser, als wenn er selbst im Schiffsregister eingetragen wäre. Auch steuerliche Erwägungen können wichtig werden, denn Gesellschaften können bei richtiger (legaler) Gestaltung unter Einbeziehung des Fahrtgebiets, der Nutzung und des Standorts interessante Steuervorteile bieten. Häufig geht damit die Nachlassplanung des Eigners einher. 

Erfahrene Fachleuten raten durchweg zur Errichtung einer Gesellschaft, deren alleiniger Zweck im Halten und im Betrieb der Yacht besteht und die nur dafür gegründet wird. Sie ist dann eine „Special Purpose Entity“, damit sie den Vorteil der beschränkten Haftung, der Anonymität und der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen kann, dabei aber das anderweitige Vermögen des Gesellschafters/Eigentümers außenvor lässt.

Unterschiede beim Kauf von neuen und gebrauchten Yachten?

Yachten werden entweder neuwertig direkt von der Werft erworben, als Neubau in Auftrag gegeben oder gebraucht gekauft.

Bei einer neuen Yacht muss besonderer Wert auf eine umfangreiche Dokumentation gelegt werden, die neben den üblichen Regelungen auch alle technischen Spezifikationen enthält, die für etwaige Garantien und sonstige Mängelgewährleistungsrechte bedeutsam werden können. 

Beim Kauf einer gebrauchten (sog. Second-Hand-)Yacht werden die wichtigsten Bedingungen in der Regel über einen Yachtmakler in einem Memorandum of Agreement („MoA“) vereinbart, das von beiden Parteien unterzeichnet wird. Das MoA ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer und deshalb einem Kaufvertrag gleichzusetzen. Deshalb ist es empfehlenswert, dass beide sich vor Unterzeichnung des MoA rechtlich beraten lassen, um sich abzusichern, dass ihre jeweiligen Rechte berücksichtigt werden.

Es gibt mehrere Versionen von MoAs. Am häufigsten werden für Yachten das „Mediterranean Yacht Brokers Agreement“ und der Mustervertrag der Royal Yachting Association verwendet. Bei sehr großen Yachten kommt auch die erweiterte Fassung der Norwegian Sale Form (üblich für Handelsschiffe) zur Anwendung.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami)

Beiträge zum Thema