Rechtsanspruch auf Kita-Platz in der Nähe zum Wohnort? 5 km sind zu weit weg!
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Ab dem 1. August wurde nun bundesweit der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kleinkinder bis 3 Jahre eingeführt.
Vor allem in größeren Städten sind Kita-Plätze für U 3 Kinder trotz des Rechtsanspruches bis heute nicht ausreichend, vor allem nicht in Wohnortnähe, vorhanden.
Hierzu hat das Kölner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren Az.: 19 L 877/13 nun entschieden, daß es einen Anspruch auf wohnortnahe Betreuung gibt, wobei die Grenze der Wohnortnähe in der Stadt bei einer Entfernung von mehr als 5 Kilometern überschritten sei.
Auch wenn hier die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) mitteilen lässt, daß eine ausreichende Versorgung mit U3-Plätzen nahezu überall gewährleistet werden kann, so besteht weiterhin Bedarf an qualifizierten Erziehern für diese. Dies wird u. U. weitere Rechtsfragen zur Qualität der Betreuung aufwerfen.
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