Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dressler und Kollegen ausgesprochen für die SMT Handel UG zur Überprüfung und weiteren Bearbeitung vor.
Was ist der Vorwurf der Abmahner?
Abgemahnt werden hier diverse angebliche Verstöße, u. a. fehlende Hinweise auf Vertragstextspeicherung, Vertragssprache sowie Angaben zu den Schritten, die zu einem Vertragsschluss führen.
Was fordert der Abmahner?
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung von Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 €, d. h. Kosten in Höhe von 865,00 €.
Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung bei. Diese enthält wie gewöhnlich ein Vertragsstrafeversprechen.
Wie sollten Sie reagieren?
Generell gilt bei Abmahnungen der Rat:
- Abmahnung auf keinen Fall schlicht nicht ignorieren
- Lassen Sie sich vor Ablauf der in der Abmahnung genannten Fristen von einem im gewerblichen Rechtsschutz erfahrenen Rechtsanwalt beraten
- Geben Sie vorher keine Erklärungen ab und leisten Sie vorab keine Zahlungen
Es muss geprüft werden, ob der abgemahnte Wettbewerbsverstoß in Ihrem Fall überhaupt vorliegt und ob zwischen Ihnen und dem Abmahner, der mit Smartphonezubehör handelt, ein Wettbewerbsverhältnis besteht.
Dazu stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Kontaktieren Sie mich gern für eine kostenlose erste Einschätzung unter nebenstehender Telefonnummer.
Zur individuellen Vorbereitung empfiehlt es sich, wenn Sie mir die Abmahnung / einstweilige Verfügung vorab zukommen lassen per Fax oder per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Sutmar
Rechtsanwältin