Rechtsanwalt Hendrik Lang erwirkt einstweilige Verfügung i. A. v. Gabriele Lang – Widerrufsrecht

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Rechtsanwalt Hendrik Lang hat i. A. v. Gabriele Lang aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auf eBay abgemahnt. Der Antragsgegner hat hieraufhin keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. RA Lang hat dann i. A. v. Gabriele Lang einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim LG Saarbrücken gestellt.

Sachverhalt

Frau Gabriele Lang verkauft unter den eBay Accountnamen „ambiente“ und „vieletassen“ Tafelgeschirr, Porzellan, Keramik, Gläser, Bestecke, Tischdekoration, Tischwäsche, Vasen, Wandteller und Sammeltassen. Rechtsanwalt Lang trägt vor, dass der Antragsgegner als Wettbewerber im gleichen Bereich tätig ist und u. a. auch Tafelgeschirr, Porzellan, Keramik, Gläser, Bestecke, Tischdekoration und Vasen auf eBay verkauft. Aufgrund von angeblichen wettbewerbsrechtlichen Verstößen wurde der Antragsgegner abgemahnt. Der Antragsgegner hat keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, sodass RA Lang eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Saarbrücken beantragt hat. Diese wurde auch erlassen.

Was ist eine einstweilige Verfügung?

Eine einstweilige Verfügung ist der nächste Schritt, der nach einer bereits erfolgten Abmahnung gemacht wird. Die Abmahnung erfolgt außergerichtlich, die einstweilige Verfügung ist hingegen das Ergebnis eines gerichtlichen Verfahrens. Die einstweilige Verfügung wird auf Antrag beim zuständigen Gericht erlassen und hat das Ziel z. B. eine Urheberrechtsverletzung, Markenverletzung oder Wettbewerbsverletzung zu unterbinden.

Die Vorwürfe

Dem Antragsgegner werden mehrere angebliche Verstöße vorgeworfen.

1. Fehlendes Muster-Widerrufsformular

Die Angebote des Antragsgegners sollen keine korrekte Belehrung über das dem Verbraucher zustehende gesetzliche Widerrufsrechts aus §312 g Abs. 1 BGB enthalten. Es fehle laut RA Lang ein Muster-Widerrufsformular. Dies sei nach Anlage 1 zu Artikel 246a §1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB erforderlich.

2. Fehlender Link zur OS Plattform (Online-Streitbeilegung)

RA Lang trägt vor, dass die eBay-Angebote des Antragsgegners keinen Link zur OS-Plattform enthalten. Der OS Link regelt die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten mit Onlinehändlern. Das Fehlen des Links soll nach RA Lang einen Verstoß gegen § 3 a UWG i. V. m. Art. 14 Abs. 1 S. 1 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 darstellen.

3. Fehlende Angaben über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts

Ferner sollen die eBay-Angebote des Antragsgegners keine Informationen zu dem Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren haben. Dies stellt nach Ansicht der Gegenseite ein Verstoß gegen die Informationspflichten im Fernabsatzhandel gem. § 312 d Abs. 1 BGB i. V. m. Art: 246a § 1 Nr. 8 EGBGB dar.

Geforderte Anordnungen

RA Lang beantragt beim Gericht die Anordnung zur Unterlassung der angeblichen Verstöße.

Was kann ich gegen eine einstweilige Verfügung tun?

Wenn Sie eine einstweilige Verfügung erhalten haben sollten Sie sich zunächst beruhigen und professionelle Hilfe aufsuchen. Das Ignorieren der einstweiligen Verfügung oder das Unterschreiben einer von der Gegenseite aufgesetzten Erklärung ist häufig mit sehr hohen Kosten verbunden. Daher ist es ratsam sich an einen erfahrenen Anwalt zu wenden. Dieser könnte beispielsweise den Streitwert der häufig hoch angesetzt ist reduzieren.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg verteidigt bundesweit Mandanten gegen Abmahnungen und einstweilige Verfügungen aufgrund von vermeintlichen Verstößen gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. In einem unverbindlichen Erstgespräch sehen wir uns Ihren Fall gerne an. Sie erreichen uns per Telefon und auch per E-Mail.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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