Rechtserhaltende Benutzung einer Marke - Fallstricke vermeiden!

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Markenbenutzung und Benutzungsnachweis im Markenrecht

Die aktive Nutzung einer Marke ist ein zentrales Kriterium für ihren Bestand im Markenrecht weltweit. Als benutzt gilt eine Marke, wenn sie regelmäßig und ernsthaft im geschäftlichen Verkehr verwendet wird, um Produkte oder Dienstleistungen zu kennzeichnen und damit unterscheidbar zu machen. In vielen Ländern schützt eine sogenannte Benutzungsschonfrist – meist fünf Jahre ab Eintragung in das Markenregister eines Markenamtes – den Inhaber zunächst vor der Pflicht, diese Nutzung nachzuweisen. Danach wird der Nachweis jedoch zur Voraussetzung für den Fortbestand des Markenschutzes.

Da jedes Land eigene Maßstäbe für die „markenmäßige Benutzung“ anlegt, ist ein gutes Verständnis der jeweiligen Rechtslage unerlässlich. Unterschiede ergeben sich insbesondere aus nationalem Recht sowie internationalen Abkommen. Wer seine Markenrechte wirksam sichern will, muss daher die rechtlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich im Blick behalten.

Was bedeutet markenmäßige Benutzung?

Die markenmäßige Benutzung erfolgt gezielt zur Kennzeichnung geschützter Waren oder Dienstleistungen und soll beim Verbraucher eine klare Verbindung zwischen Marke und Produkt herstellen. Das schließt die Verwendung auf Verpackungen, in der Werbung oder im Onlineauftritt ein. Entscheidend ist, dass die Nutzung regelmäßig, sichtbar und im relevanten Markt erfolgt. Auch geringfügige Abweichungen von der registrierten Form gelten oft noch als zulässige Benutzung – solange die Unterscheidungskraft gewahrt bleibt.

Relevanz des Benutzungsnachweises

Nach Ablauf der Benutzungsschonfrist muss der Markeninhaber im Bedarfsfall belegen können, dass die Marke tatsächlich verwendet wird. Der Nachweis kann durch verschiedene Unterlagen erfolgen – etwa Rechnungen, Werbemittel, Screenshots, Verpackungen oder Produktfotos. Wichtig ist, dass diese Dokumente datiert sind und einen Bezug zu den geschützten Waren oder Dienstleistungen aufweisen. Sie müssen die reale geschäftliche Nutzung glaubhaft und nachvollziehbar machen.

Ein systematisches Archivieren dieser Belege – idealerweise alle drei Jahre – erhöht die Rechtssicherheit und erleichtert die Verteidigung der Marke im Fall von Angriffen oder Streitigkeiten.

Konsequenzen der Nichtbenutzung

Wird eine Marke nicht genutzt, drohen weitreichende Konsequenzen: Dritte können die Löschung wegen Verfalls beantragen. Außerdem kann die Nichtbenutzung in einem Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung einer neuen Marke als Einrede vorgebracht werden, was die Durchsetzung bestehender Markenrechte erschwert. Dies kann dazu führen, dass selbst eingetragene Markenrechte nicht durchgesetzt werden können.

Bewährte Praxis zur Dokumentation

Um sich vor solchen Risiken zu schützen, empfiehlt es sich, regelmäßig Benutzungsnachweise für alle relevanten Länder und Warenklassen zu sammeln. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Marke nicht nur auf Briefköpfen, sondern auch direkt bei den Produkten oder Dienstleistungen erwähnt wird – etwa in Rechnungspositionen („XY-Phantasiename-Jeans“). Auch Unterlagen wie Kataloge, Messeunterlagen, eidesstattliche Versicherungen oder Umfragen können wichtige Beweise liefern, solche Nachweise sollten also regelmäßig archiviert werden.

Fazit

Die rechtserhaltende Benutzung einer Marke ist keine Formalie, sondern essenzieller Bestandteil des Markenmanagements. Nur wer die Nutzung dokumentiert und an neue Marktanforderungen anpasst, kann den Markenschutz langfristig sichern und seine Marke als strategisches Unternehmensinstrument einsetzen. 

Des Weiteren bedeutet es für denjenigen, der eine Marke anmelden möchte nicht automatisch, dass eine solche Anmeldung auszuschließen ist, nur weil eine identische oder ähnliche Marke bereits eintragen ist. Denn es kann durchaus sein, dass es sich hierbei nur um eine "Karteileiche" handelt, die nach Ablauf der Benutzungsschonfrist nicht rechtserhaltend genutzt wurde. 

Im Zweifel ist es hilfreich, hier juristischen Rat und Hilfe einzuholen.  


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