Rechtssichere Compliance für Ihr Unternehmen
- 2 Minuten Lesezeit
In Deutschland sind zwei Hauptgesetze für den Datenschutz relevant: Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) liefert die europäischen Grundlagen, während das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nationale Regelungen ergänzt. Seit ihrer Einführung 2018 hat die DSGVO Anforderungen an Unternehmen erhöht. Sie legt nicht nur allgemeine Grundsätze der Datenverarbeitung fest, sondern auch spezifische Pflichten wie die Dokumentation und Meldung von Datenpannen. Das BDSG ergänzt diese Regeln, z. B. für betriebliche Datenschutzbeauftragte und den Schutz von Arbeitnehmerdaten.
Viele Unternehmen empfinden den Datenschutz als komplex. Schwierigkeiten beginnen häufig bei der rechtssicheren Gestaltung der Unternehmenswebsite und reichen über die gesamte digitale Wertschöpfungskette. Kritisch sind die Einholung von Einwilligungen, technische Maßnahmen und die Wahrung von Betroffenenrechten. Hohe Bußgelder erhöhen den Druck. Erfolgreiche Compliance erfordert einen systematischen Ansatz, der rechtliche Anforderungen praktisch umsetzbar macht. Als IT-Rechts-Spezialist biete ich hier ausführliche Beratung.
Wie Sie sich absichern können
- Sowohl die DSGVO als auch das BDSG stellen Unternehmen vor Herausforderungen. Doch mit professioneller Hilfe kann ein richtlinienkonformes Datenschutzmanagement gelingen. Frühzeitige juristische Beratung und maßgeschneiderte Compliance-Konzepte helfen, Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.
- Präventives Handeln ist der Schlüssel zum Erfolg: Durch frühzeitige rechtliche Beratung und die Implementierung maßgeschneiderter Compliance-Konzepte können Abmahnungen und Bußgelder effektiv vermieden werden.
- Mein Angebot umfasst ganzheitliche Beratung – von der ersten Einschätzung bis zur vollständigen Umsetzung der DSGVO.
Datenschutz im digitalen Zeitalter
In der heutigen digitalen Welt ist der verantwortungsvolle Umgang mit persönlichen Daten entscheidend. Die DSGVO und das BDSG definieren den rechtlichen Rahmen und stellen Unternehmen vor Herausforderungen. Besonders mittelständische Unternehmen und Startups sind oft mit der Gesetzgebung überfordert, haben aber Sorge vor hohen Abmahnungen und Bußgeldern. Mit der richtigen Strategie und professioneller Unterstützung kann ein rechtssicheres Datenschutzmanagement etabliert werden.
Rechtliche Grundlagen im Überblick
Die DSGVO regelt den europäischen Datenschutz. Sie setzt Bedingungen für die Datenverarbeitung und schützt die Privatsphäre. Wichtig sind:
- Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Auftragsverarbeitung
- ggf. Datenschutzbeauftragter
Das BDSG ergänzt die DSGVO mit nationalen Regelungen, besonders relevant für betriebliche Datenschutzbeauftragte und im Beschäftigungskontext.
Praxisrelevante Rechtsprechung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bedeutende Urteile getroffen, zum Beispiel:
- Schrems-II-Urteil zu Datentransfers
- Urteile zu Cookie-Einwilligungen und Datenschutzerklärungen
Expertise für Ihren Datenschutzerfolg
Als Datenschutzbeauftragter und IT-Rechts-Spezialist habe ich viele erfolgreiche Datenschutz-Abmahnungen abgewehrt. Meine Dienste umfassen:
- Ganzheitliche DSGVO-Compliance-Beratung
- Erstellung von Datenschutzerklärungen
- Entwicklung von Verarbeitungsverzeichnissen
- Externer Datenschutzbeauftragter
- Präventive Compliance-Konzepte
- Abwehr von Abmahnungen
Häufig gestellte Fragen zum Datenschutzrecht
Ab wann benötige ich einen Datenschutzbeauftagten?
Ein Datenschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn Sie mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen oder besonders sensible Daten verarbeiten.
Welche Anforderungen gelten für Cookie-Banner?
Cookie-Banner müssen eine aktive und informierte Einwilligung ermöglichen. Ein „Weitersurfen“ reicht nicht aus. Technisch nicht notwendige Cookies dürfen erst nach Einwilligung gesetzt werden.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die DSGVO?
Bei schweren Verstößen können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Zusätzlich drohen Abmahnungen und Reputationsschäden. Entscheidend für die Höhe der Strafe sind Faktoren wie Vorsatz, Kooperation mit Behörden und implementierte Schutzmaßnahmen.
Wie muss eine datenschutzkonforme Einwilligung gestaltet sein?
Eine wirksame Einwilligung muss freiwillig, informiert, unmissverständlich und aktiv erfolgen. Pre-checked Boxes sind unzulässig. Die Einwilligung muss jederzeit widerrufbar sein, und der Widerruf muss so einfach wie die Erteilung sein. Zudem muss dokumentiert werden, wann und wie die Einwilligung erteilt wurde.
Was ist bei internationalen Datentransfers zu beachten?
Nach dem Schrems-II-Urteil sind Datentransfers in Drittländer nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Es müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen implementiert und dokumentiert werden. Besonders kritisch sind Cloud-Dienste und Analysetools aus Nicht-EU-Ländern.
Wie lange dürfen personenbezogene Daten gespeichert werden?
Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck der Verarbeitung erforderlich ist. Danach müssen sie gelöscht oder anonymisiert werden. Ausnahmen gelten für gesetzliche Aufbewahrungspflichten, etwa aus dem Handels- oder Steuerrecht.
Welche Pflichten bestehen bei einer Datenpanne?
Datenpannen müssen innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Bei hohem Risiko für die Betroffenen besteht zusätzlich eine Informationspflicht gegenüber diesen. Ein dokumentierter Notfallplan sollte vorhanden sein.
Was muss ein Verarbeitungsverzeichnis enthalten?
Das Verzeichnis muss alle Verarbeitungstätigkeiten dokumentieren, einschließlich Zweck, Kategorien von Daten und Empfängern, Löschfristen und technisch-organisatorische Maßnahmen. Es ist Pflicht für die meisten Unternehmen und muss stets aktuell gehalten werden.
Welche Besonderheiten gelten bei der Verarbeitung von Beschäftigtendaten?
Die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten unterliegt besonderen Anforderungen nach § 26 BDSG. Besonders sensibel sind Themen wie Videoüberwachung am Arbeitsplatz, private Internetnutzung und die Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind zu beachten.
Wie müssen Auftragsverarbeitungsverträge gestaltet sein?
Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) müssen schriftlich oder elektronisch geschlossen werden und bestimmte Mindestinhalte nach Art. 28 DSGVO enthalten. Dazu gehören Weisungsbefugnisse, Vertraulichkeitspflichten und Regelungen zur Unterstützung bei der Wahrung von Betroffenenrechten.
Schritte zur erfolgreichen Zusammenarbeit
Die Datenschutzberatung beginnt mit einer gründlichen Analyse Ihrer Situation. Im ersten Gespräch ermitteln wir Ihren Handlungsbedarf und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.
Mein Vorgehen:
- Erstgespräch zur Analyse
- Entwicklung eines Angebots
- Schrittweise Umsetzung
- Kontinuierliche Betreuung und Aktualisierung

Als TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter steht Ihnen
Marc Oliver Giel
gerne für ein erstes Kennenlernen zur Verfügung. Buchen Sie gleich Ihren unverbindlichen Telefontermin.
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