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Renovierung im Mietrecht: Was Sie über Ihre Rechte und Steuervorteile wissen sollten

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Renovierung im Mietrecht: Was Sie über Ihre Rechte und Steuervorteile wissen sollten

Experten-Autorin dieses Themas

Die Renovierung der Wohnung ist in den meisten Fällen eine gute Möglichkeit für Mieter, ihren Wohnraum persönlicher zu gestalten und aufzufrischen. Doch bevor Sie den Pinsel schwingen oder den Hammer in die Hand nehmen, sollten Sie sich über die rechtlichen Aspekte der Renovierung informieren.  

Im Folgenden erfahren Sie alles, was Sie als Verbraucher und Mieter zum Thema Renovierung in rechtlicher Hinsicht wissen sollten. Der Ratgeber beleuchtet die Vorschriften für Renovierungsarbeiten in Mietwohnungen und erklärt, wie Sie Ihre Rechte und Pflichten gegenüber Ihrem Vermieter und Ihren Nachbarn wahren. Lesen Sie außerdem, welche Steuervorteile Vermietern eine Renovierung bringt und ob auch Mieter Renovierungskosten von der Steuer absetzen können. 

Renovierung der Mietwohnung während der Mietzeit

Wenn Sie während Ihrer Mietzeit Renovierungsarbeiten in Ihrer Wohnung durchführen möchten, ist es wichtig, die geltenden Regeln zu beachten. Grundsätzlich haben Mieter das Recht, kleinere Schönheitsreparaturen durchzuführen, wie das Streichen von Wänden oder das Erneuern von Bodenbelägen. Hierbei sollten Sie jedoch darauf achten, dass diese Maßnahmen den ursprünglichen Zustand der Wohnung nicht erheblich verändern und den Vermieter nicht benachteiligen.  

Eine ungenehmigte oder nicht fachgerecht durchgeführte Renovierung kann zu Konflikten mit dem Vermieter führen und im schlimmsten Fall sogar zur Kündigung des Mietvertrags. Daher ist es ratsam, vor größeren Renovierungsprojekten immer die Zustimmung des Vermieters einzuholen und sich an die im Mietvertrag festgelegten Regeln zu halten. Dies schützt nicht nur Ihre Mietrechte, sondern trägt auch dazu bei, ein gutes Verhältnis zum Vermieter zu wahren. 

Was regelt das Mietrecht zur Renovierung?

Das deutsche Mietrecht enthält klare Vorschriften bezüglich der Renovierung von Mietwohnungen. Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter für Schönheitsreparaturen, wie das Streichen von Wänden oder das Lackieren von Türen, verantwortlich ist. Diese Arbeiten müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, wobei die genauen Fristen und Zuständigkeiten im Mietvertrag festgelegt werden. Mieter sind in der Regel nicht dazu verpflichtet, bei Auszug Renovierungsarbeiten durchzuführen, es sei denn, dies wurde vertraglich vereinbart und die Klauseln entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Falls der Mieter Schäden verursacht hat, die über eine normale Abnutzung hinausgehen, kann der Vermieter jedoch Schadensersatzansprüche geltend machen.  

Wichtig ist, dass Mieter und Vermieter die im Mietvertrag festgelegten Renovierungsregelungen sorgfältig prüfen und sich an die geltenden Gesetze halten, um mögliche rechtliche Konflikte zu vermeiden. Bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten in Bezug auf Renovierungsfragen ist es ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicher zu sein, dass die besten Lösungen im Einklang mit dem geltenden Mietrecht und der aktuellen Rechtsprechung gefunden werden. 

Keine Pflicht, aber ratsam: Renovierung gegenüber Nachbarn ankündigen

Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus renovieren wollen, ist es ratsam, Ihre Nachbarn über Ihre Pläne vorab rechtzeitig zu informieren. Dies ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern kann auch dazu beitragen, mögliche Konflikte zu vermeiden. Durch eine frühzeitige Ankündigung können sich Ihre Nachbarn auf eventuelle Lärmbelästigungen oder Einschränkungen vorbereiten und gegebenenfalls ihre eigenen Aktivitäten anpassen.  

Es ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, den Nachbarn bevorstehende Renovierungsarbeiten vorab anzukündigen, jedoch beugt es potenziellen Konflikten in der Regel vor. Das reibungslose Zusammenleben mit den Nachbarn ist nicht nur im Interesse des sozialen Friedens, sondern kann auch dazu beitragen, eventuelle rechtliche Probleme – etwa wegen Lärmbelästigung oder wegen Schmutz im Treppenhaus usw. – zu verhindern. Daher ist es immer eine gute Idee, freundlich und rechtzeitig über geplante Renovierungen zu informieren.

Bitte achten Sie ebenfalls auf die im Mietvertrag oder der Hausordnung statuierten und in Ihrem Bundesland geltenden Vorschriften zu Ruhezeiten (zum Beispiel Landesimmissionsschutzgesetze). Dementsprechend sollten Sie etwa die nächtlichen Ruhezeiten einhalten und nicht während der üblichen Schlafenszeiten renovieren. 

Darf der Vermieter die Kaution für die Renovierung einbehalten?

Die Mietkaution hat primär den Zweck, Vermieter vor Schäden zu schützen, die während der Mietdauer durch Mieter verursacht werden, sowie etwaige offene Forderungen abzusichern. Sie fungiert als eine Form der Mietsicherheit. Zu den möglichen Ansprüchen, die aus dem Mietverhältnis resultieren und durch die Mietkaution gedeckt werden können, gehören unter anderem ausstehende Mietzahlungen, Betriebskosten, Entschädigungsansprüche für Schäden und Reparaturkosten.  

Viele Verbraucher fragen sich, ob der Vermieter die Kaution auch für eine Renovierung nach dem Auszug einbehalten darf. Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten, sondern es kommt auf den Einzelfall an. Sofern im Mietvertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, ist es dem Vermieter nur gestattet, die Kaution ausschließlich zur Deckung von Ansprüchen zu verwenden, die tatsächlich aus dem laufenden Mietverhältnis resultieren. Jegliche andere Verwendung der Kaution muss explizit vertraglich festgelegt sein. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11.07.2012 (Az. VIII ZR 36/12) bereits bestätigt.  

Der Einbehalt der Mietkaution für eine Renovierung ist daher nur dann zulässig, wenn die Renovierung notwendig ist, um Schäden zu beheben oder Schönheitsreparaturen auszugleichen, die der Mieter während der Mietzeit versäumt oder unzureichend durchgeführt hat. Wenn der Vermieter jedoch beabsichtigt, die Wohnung lediglich zu Verschönerungszwecken für eine Neuvermietung aufzubereiten, ist eine Verwendung der Kaution hierfür üblicherweise nicht gestattet. In Zweifelsfällen sollten sich Betroffene stets durch einen Anwalt für Mietrecht beraten lassen. 

Renovierung von der Steuer absetzen

Renovierungskosten als Vermieter steuerlich geltend machen 

Als Vermieter haben Sie die Möglichkeit, Renovierungskosten in voller Höhe steuerlich geltend zu machen. Dies liegt daran, dass das Finanzamt diese Kosten als Erhaltungsaufwand betrachtet, solange sie dazu dienen, die Immobilie in bewohnbarem Zustand zu erhalten. Sie können diese Ausgaben in der Anlage V Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Die Werbungskosten werden im Jahr ihrer Zahlung von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen. Dadurch verringert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen, was wiederum Ihre Steuerlast reduziert. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass selbst wenn Sie bei einer Renovierung durch Eigenleistungen den Wert Ihrer Immobilie steigern, diese Ausgaben leider nicht steuerlich absetzbar sind. 

Steuerliche Absetzbarkeit in selbst genutztem Wohnraum

Auch in Ihrem Privathaushalt, sei es in Ihrer selbst genutzten Eigentumswohnung, aber auch in einer Mietwohnung, können bestimmte Renovierungen, Instandhaltungsarbeiten und Modernisierungen steuerliche Vorteile bieten. Beachten Sie jedoch, dass diese Vorteile sich auf Handwerkerleistungen, Dienstleistungen und die Umsatzsteuer beschränken. Was genau ist hierbei abzugsfähig? Dies schließt nicht nur die Lohnkosten für Handwerker ein, sondern auch Aufwendungen wie Fahrtkosten, Mietkosten für Maschinen und Geräte sowie Ausgaben für Verbrauchsmaterialien wie Schleifpapier und die damit verbundene Entsorgung. Allerdings sollten Sie sich bewusst sein, dass die Kosten für Baumaterialien wie Tapeten, Fliesen oder Farbe nicht in diesen steuerlichen Vorteil einbezogen werden können. 

Bitte beachten Sie, dass sich steuerliche Vorschriften und Regelungen ändern können. Die Informationen im vorherigen Absatz dienen lediglich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Bevor Sie steuerliche Entscheidungen treffen oder Renovierungskosten geltend machen, empfehlen wir dringend, sich von einem qualifizierten Steuerberater oder einem Finanzexperten beraten zu lassen. Ein Fachexperte kann Ihre individuelle Situation bewerten und Ihnen genaue und aktuelle Ratschläge im Einklang mit den geltenden Steuergesetzen geben. 

Was ist der Unterschied zwischen Renovierung und Sanierung?

Renovierung und Sanierung sind zwei Begriffe, die oft synonym verwendet werden, jedoch handelt es sich um unterschiedliche Arten von Baumaßnahmen. Die Renovierung bezieht sich in erster Linie auf kosmetische Verbesserungen und Auffrischungsarbeiten in einem bestehenden Gebäude. Dies kann das Streichen von Wänden, das Ersetzen von Bodenbelägen, der Austausch von Armaturen oder das Anbringen neuer Tapeten umfassen. Das Hauptziel einer Renovierung besteht darin, das Erscheinungsbild und die Funktionalität eines Raumes zu verbessern, ohne die grundlegende Struktur des Gebäudes zu verändern. 

Im Gegensatz dazu bezieht sich die Sanierung auf umfassendere Arbeiten, die notwendig sind, um den Bauzustand eines Gebäudes wiederherzustellen oder zu verbessern. Sanierungsarbeiten können die Reparatur von Schäden, die Modernisierung veralteter Systeme wie Elektrik oder Sanitäranlagen, den Austausch von tragenden Bauteilen und sogar die komplette Umgestaltung eines Gebäudes umfassen. Sanierungen sind oft umfangreicher und kostspieliger als Renovierungen, da sie tiefer greifende Veränderungen am Gebäude erfordern. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen zu verstehen, da er sich auf die Genehmigungsverfahren, Kosten und den Umfang der Arbeiten auswirken kann.

Foto(s): ©Adobe Stock/Zoran Zeremski

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