Rentner in der Steuerfalle
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Nach der Bundestagswahl wird es eng für ca. 4 Millionen Rentner. Das Zauberwort heißt „Rentenbezugsmitteilungsverfahren", mit dem die Finanzämter ab Oktober dieses Jahres Milliardeneinkünfte erschließen wollen. Durch das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz ist geregelt, dass alle Rentenversicherungen einschließlich der privaten Versicherungen, Versorgungswerke, Pensionskassen und Pensionsfonds verpflichtet sind, Informationen über die Rentenbezüge sowie private Vorsorgeleistungen an die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und von dort aus an die Finanzämter zu schicken. Mit Hilfe dieses Datenabgleichs wird nun lückenlos erfasst, welche finanziellen Mittel die ca. 20 Millionen deutschen Ruheständler bekommen.
Bislang konnten die 600 Finanzämter in Deutschland kaum prüfen, wer wie viel Rente und weitere Einkünfte aus welchen Töpfen bezog. Ab Oktober 2009 erfahren sie das automatisch und zwar nicht nur für die Zukunft, sondern rückwirkend ab 2005. Seit dieser Zeit wird bereits gespeichert. Weil man aber die Zuteilung der neuen Steueridentifikationsnummer abwarten wollte, sollten die Datenströme nunmehr mit Beginn des Jahres 2009 fließen, wobei angeblich technische Umsetzungsprobleme das bisher verhindert hätten. Zu vermuten ist aber, dass nicht die Technik sondern der Wahlkampf die Regierung veranlasst hat, den Start des Datenabgleichs für Oktober 2009 zu verkünden, also einen Zeitpunkt nach der Bundestagswahl.
Und der Datenstrom wird gewaltig sein. Allein die Deutsche Rentenversicherung Bund zahlt ca. 25 Millionen gesetzliche Renten aus. Rechnet man die anderen Rentenzahlstellen hinzu, werden die Finanzämter nach offiziellen Schätzungen für die vier Jahre von 2005 bis 2008 allein ca. 140 Millionen Datensätze erhalten, die allerdings mithilfe der neuen Steueridentifikationsnummer jedem einzelnen Rentner rasch zuordenbar sein dürften.
Mit der neuen Rentenbesteuerung ab 2005 sind ca. 2 Millionen Rentner in die Steuerpflicht gerutscht, weitere 1,3 Millionen Rentner sind seither dazu gekommen. Nur weiß das kaum einer! Und genau hierin liegt die Gefahr. Es geht nicht nur um die Nachversteuerung von vier Jahren Rentenbezug, sondern auch um Zinsen von 6 % pro Jahr und letztlich auch die Frage einer Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung. Insbesondere jene Ruheständler sollten sich schnellstmöglich informieren, die wie hier im Osten relativ hohe gesetzliche Renten beziehen, aber auch jene mit Nebeneinkünften wie Betriebsrenten, Zinsen oder Mieteinnahmen. Der Grundfreibetrag von bisher 7.664 € jährlich, bis zu dem Einkünfte steuerfrei bleiben, ist so leicht überschritten.
Für viele Rentner ist eine Steuererklärung nicht nur lästig, sondern auch eine schwer lösbare Aufgabe. Was muss ich wie und wo angeben? Welche Anlagen brauche ich und woher bekomme ich die Formulare für die vergangenen Jahre? Muss ich eine Selbstanzeige erstatten, um für die vergangenen Jahre nicht wegen Steuerhinterziehung belangt zu werden? Wie und wo erstatte ich eine solche und welche Konsequenzen hat das für mich? - Hier können wir Hilfestellung geben.
RA Andrej Klein
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht,
Tel. 0351/47591070, andrej.klein@dresden-klein.de
Weitere Informationen, aktuelle Urteile und Termine finden Sie im Internet unter www.dresden-klein.de.
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