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rka Mahnbescheid wegen „Risen 2“ und „Dead Island“ (Filesharing) erhalten?

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Derzeit berichten sehr viele Personen Mahnbescheide von rka erhalten zu haben. Diese betreffen Ansprüche aus 2012 oder 2013 resultierend aus einer Filesharing-Abmahnung wegen der Spiele „Risen 2“ oder „Dead Island“.

Wie sind die Forderungen in einem Mahnbescheid von rka?

In einem Mahnbescheid wegen des Spiels Risen 2 heißt es beispielsweise:


  1. Hauptforderung:
    Unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke aus dem Repertoire des Antragsstellersgem. EU 612,80 Anwalt, EU 640,20 SchadenSchreiben vom XX.XX.12 vom XX.XX.12
    II. Verfahrenskosten (Streitwert: 1.253,00 EUR)
    1.Gerichtskosten 35,50 EUR
    2.Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandskosten 135,00 EUR Summe Kosten 170,50 EUR
    III. Zinsen 191,00 EUR
    Gesamtsumme: 1.614,50 EUR

Vorteile des Mahnbescheides für rka bzw. deren Mandanten Koch Media?

Der Anspruchssteller kann im Wege des Mahnbescheidsverfahrens seine Forderung vor Verjährung sichern, indem er einen Titel erwirkt. Dabei muss rka bzw. dessen Mandant im Idealfall nicht die Kosten aufwenden, welche für ein reguläres Klageverfahren angefallen wären. So löst der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides durch rka nur eine 0,5 Gerichtsgebühr aus, im regulären Klageverfahren muss der Anspruchssteller gleich drei Gerichtsgebühren verauslagen. Auch die Kosten seines Prozessbevollmächtigten sind ca. um die Hälfte niedriger. Falls der Anspruchsgegner nach Zugang des Mahnbescheides keinen Widerspruch erhebt und nach Zugang des Vollstreckungsbescheides keinen Einspruch, erlangt der Anspruchssteller einen Titel, der erst nach 30 Jahren verjährt. Kurzum der Mahnbescheid hilft schnell eine titulierte Forderung zu erwirken. Der Empfänger des Mahnbescheides muss lediglich die zweiwöchige Widerspruchsfrist verstreichen lassen und anschließend die zweiwöchige Einspruchsfrist, damit der geltend gemachte Anspruch rechtskräftig wird und erst in 30 Jahren verjähren kann. Das ist die größte Gefahr, weil danach egal ob die Forderung berechtigt oder unberechtigt war, faktisch nichts mehr getan werden kann. Aber auch wenn dem rka Mahnbescheid widersprochen wird, verhindert er die Verjährung um ca. 6 Monate.

Parallel Schreiben von rka nach Mahnbescheid wegen Filesharing

Viele Anrufer berichten uns, dass sie faktisch zeitgleich mit dem Mahnbescheid ein Schreiben von rka erhalten haben. Dort heißt es: „Auf die Abmahnung vom [...] zum Vorgang [...] wurde bisher keine Einigung zur Erledigung der Angelegenheit insgesamt erzielt.“ Weiter wird zur Rechtslage ausgeführt: „Die Anwaltskosten sind durch die vorgerichtliche Tätigkeit unserer Kanzlei entstanden und unabhängig von der Frage zu erstatten, ob der Anschlussinhaber als Störer oder Täter […] verantwortlich ist. Darüber hinaus besteht im Falle täterschaftlicher Haftung oder der Haftung nach § 832 BGB auch ein Schadensersatzanspruch, der hier zunächst nur mit lediglich EUR 640,20 bemessen wurde.“ Dies wird verbunden mit dem Hinweis, dass dieser Betrag im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung (Widerspruch gegen den Mahnbescheid) möglicherweise erhöht wird. Außerdem wird in dem Schreiben noch die wichtige Information gegeben, wie oft der Anschluss ermittelt wurde.

Was ist von diesem Schreiben nach rka Mahnbescheid wegen Filesharing zu halten?

Grundsätzlich sind die Rechtsausführungen von rka abstrakt richtig. Allerdings ist immer die Frage, ob der Sachverhalt tatsächlich unter die dargestellte Rechtslage passt. Das ist eben oftmals gerade nicht der Fall. Wir haben 2015 mehrere Rechtsstreite gegen rka geführt, manche konnten wir gewinnen, manche wurden in der Berufung verglichen, die meisten wurden erstinstanzlich verglichen. Die Forderungen sind also keineswegs sicher in der Höhe durchsetzbar.

Nach meiner Meinung ist die wichtigste Information aus dem oben beschriebenen rka Schreiben nach Mahnbescheid wie oft der Anschluss ermittelt wurde. Ab Erfassungen an drei oder mehr Tagen rate ich dringend einen Vergleich zumindest zu diskutieren. Dies vor zweierlei Hintergrund. Erstens neigt die Kanzlei rka bei Verletzungen über mehrere Tage tatsächlich dazu die Forderungen in Gerichtsverfahren zu erhöhen (beispiellos der Fall vor dem LG Stuttgart als über 8.000,00 EUR Schadensersatz zugesprochen wurden)Zweitens ist bei Verletzungen über mehrere Tage sicher, dass die Rechtsverletzung stattgefunden hat. Zumindest ist es mit vertretbaren Kosten nicht mehr möglich dem in Gerichtsverfahren entgegenzutreten. Wenn aber klar ist, dass die Verletzung stattgefunden hat und nur nicht klar ist, wer es war, können diese Verfahren sehr unangenehm werden. Durchaus kann sich dabei sogar ein Sieg gegen rka als Pyrrhus-Sieg herausstellen, wenn in mehreren Terminen vor Gericht alle Beteiligten (auch Kinder aussagen müssen). Das kann sehr stressig sein. Zur Rechtslage empfehle ich unseren Grundlagen-Artikel unter www.dr-wachs.de/erste-hilfe/filesharing/rka-abmahnung/.

Was ist denn die beste Variante auf den Mahnbescheid zu reagieren?

Bei Ermittlungen über mehrere Tage kann es sinnvoll sein, die Forderung einfach zu akzeptieren, besonders wenn man den Täter kennt. Vor einer Kapitulation sollte aber zumindest einmal mit einem Anwalt gesprochen werden. In den meisten Fällen rate ich dem Mahnbescheid erst einmal zu widersprechen und dann vor Anspruchsbegründung noch einmal in Ruhe zu diskutieren, ob man sich – zu einem geringeren Betrag – als im Mahnbescheid genannt mit rka vergleicht. Lassen Sie sich dazu beraten.

Kann ich Dr. Wachs Rechtsanwälte beauftragen, den rka Mahnbescheid zu prüfen?

Gern können Sie die Möglichkeit in Anspruch nehmen einen der Anwälte von Dr. Wachs Rechtsanwälte für eine kurze kostenlose Ersteinschätzung zu kontaktieren. Dr. Wachs und sein Team aus erfahrenen Anwälten berät schon seit vielen Jahren Abgemahnte und Empfänger aus ganz Deutschland. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr und am Samstag von 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr für die kostenlose Einschätzung zu Chancen und Risiken im Umgang mit dem rka Mahnbescheid oder einer rka Klage unter nebenstehender Telefonnummer.


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