.rka Rechtsanwälte: Abmahnung der Koch Media GmbH wegen Urheberrechtsverletzung: „Metro Last Light“

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Klage der Koch Media GmbH wegen Urheberrechtsverletzung (Computerspiel: Metro Last Light) durch .rka Rechtsanwälte

Uns liegt eine Klage der Koch Media GmbH, vertreten durch .rka Rechtsanwälte, Hamburg vor, wonach vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 745,40 € sowie Schadensersatz in Höhe von 750,00 € wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing geltend gemacht werden.

Die Klägerin behauptet, dass unser Mandant, ein Familienvater, das streitgegenständliche Computerspiel „Metro Last Light“ Dritten gegenüber über ein Filesharing-Netzwerk zum Download bereitgehalten hat. Jedenfalls sei die Rechtsverletzung über die unserem Mandanten zugehörige IP-Adresse begangen worden.

Außergerichtlich ist ohne Anerkennung einer diesbezüglichen Rechtspflicht eine Unterlassungserklärung abgegeben worden. Nunmehr begehrt die Klägerin Erstattung angeblicher vorgerichtlicher Anwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 10.000,00 €. Diese betragen 745,40 €. Weiter macht die Klägerin Schadensersatzansprüche gem. § 97 UrhG in Höhe von 750,00 € gelten.

In dem vor dem Amtsgericht Düsseldorf anhängigen Rechtsstreit haben wir für unseren Mandanten die Tätereigenschaft bestritten. Insofern allerdings trifft unseren Mandanten die sekundäre Darlegungs- und Beweislast. Dazu haben wir selbstverständlich umfassend vorgetragen. Insbesondere haben wir zur unseren Mandanten treffenden Recherchepflicht, aber auch dazu, welche Personen namentlich als Täter in Betracht kommen, vorgetragen. Weiter ist dazu vorgetragen worden, ob die benannten Personen nach den Rechtsverletzungen befragt wurden und mit welchem Ergebnis. Weiter ist ergänzend zum Umfang der PC-Kenntnisse sowie zur ungefähren durchschnittlichen zeitlichen und inhaltlichen Nutzung pro Tag und Woche, zum einen des Mandanten und zum anderen der infrage kommenden Personen sowie zur Anzahl der internetfähigen Endgeräte und zur Art der Verschlüsselung dargelegt worden.

Zum Verhandlungstermin am 13. März 2018 hat das Amtsgericht vollumfassend bestätigt, dass unser Mandant der ihn treffenden sekundären Darlegungslast vollumfänglich nachgekommen sei. Das Gericht wies eindeutig darauf hin, dass unser Mandant „mehr hätte nicht vortragen können“.

Das Gericht wird nunmehr einen Termin zur Beweisaufnahme anberaumen und Zeugen laden. Wird insofern der diesseitige Vortrag bestätigt, insbesondere, dass unser Mandant seine Familienmitglieder ordnungsgemäß aufgeklärt und überwacht hat und lässt sich darüber hinaus ein Täter nicht feststellen, so dürfte die Klage der Abweisung unterliegen.

Sind auch Sie von einer solchen Abmahnung betroffen?

Zögern Sie in diesem Fall bitte nicht, uns unverbindlich zu kontaktieren. Gerne prüfen wir, ob auch in Ihrer Sache Möglichkeiten bestehen, die dazu führen, dass die Forderungen der Gegenseite unbegründet sind.

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Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

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Stand der Bearbeitung: 03/2018

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