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Rechtsanwalt Sebastian Deubelli verlangt für Robert Kneschke Lizenzgebühr wegen Bildnutzung

  • 1 Minuten Lesezeit

1. Die Forderung

Robert Kneschke verlangt, zunächst anwaltlich nicht vertreten, eine Lizenzgebühr für ein von ihm produziertes Bild in Höhe von netto € 450,00 zzgl. Ust. Sofern der Gesamtbetrag innerhalb einer gesetzten Frist bezahlt wird, würde als Rabatt auf einen Zuschlag in Höhe von weiteren netto € 450,00 wegen fehlender Urhebernennung verzichtet. 

Zuvor hatte Herr Kneschke eine sogenannte Berechtigungsanfrage gestellt. Eine solche wird in der Regel einer förmlichen Abmahnung vorangestellt, wenn sichergegangen werden soll, dass an einem vermeintlich unberechtigten Bild nicht doch Lizenzrechte bestehen. 

Im Verlauf der Auseinandersetzung wurde dann Rechtsanwalt Sebastian Deubelli von Herrn Kneschke beauftragt. 


2. Rechtliche Tipps

Zahlen Sie nicht ohne weiteres die von Herrn Kneschke geforderten Beträge, ohne diese vorher rechtlich überprüft zu haben. Bei der Ermittlung des Lizenzschadens kommt es auf viele Aspekte an. Maßgeblich ist der objektive Wert und es sind alle Umstände des jeweiligen Einzelfalles in die Bewertung miteinzubeziehen. 

Zudem sollten Sie überlegen, ob es auch ohne explizite Forderung sinnvoll ist, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch hier berate ich Sie umfassend.


3. Rechtsanwalt Tom Westermann

Ich habe als vorwiegend im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt in den letzten Jahren zahlreiche Fälle zu unberechtigten Bildnutzungen (Fotoklau) bearbeitet und entwickle kreative, schnelle und pragmatische Lösungen für Ihr Anliegen.

Kontaktieren Sie mich gerne über die von anwalt.de zur Verfügung gestellten Kommunikationswege für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Urheberrecht & Medienrecht

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