Rückabwicklung eines Pferdekaufs nach Widerruf des Kaufvertrags
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Die Folge eines Widerrufs eines Kaufvertrags gemäß § 355 III BGB ist, dass alle empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind.
Achtung! Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer verlangen, dass er die Ware konkret zurückerhält oder der Verbraucher den Nachweis erbringt, dass er die Waren abgesandt hat (§ 357 IV Satz 1 BGB). Der Verbraucher ist in diesen Fällen nicht vorleistungspflichtig.
Ein Rücktritt im Rahmen eines Fehlkaufs bedarf einer wirksamen Rücktrittserklärung.
Dann muss das Pferd einen Sachmangel gehabt haben und eine wirksame Rücktrittserklärung muss erfolgt sein. Diese kann auch in der Klageerhebung zu sehen sein. Die sich aus den Rücktritt gemäß § 348 BGB ergebenen Verpflichtungen der Parteien sind Zug um Zug zu erfüllen. Dies bedeutet, dass der Kaufpreis zurückzuzahlen und gleichzeitig das Pferd zurückzugeben ist.
Des Weiteren können aus dem Gesichtspunkt des Rücktritts nach Rückgabe des Pferdes auch Verwendungen in der Höhe der Unterhaltungskosten gemäß § 347 II BGB erstattet werden.
Zur Sicherung des Vortrags des Sachmangels des Pferdes ist in diesen Angelegenheiten ein Beweissicherungsverfahren anzuraten. Leider dauert es häufig sehr lange, bis ein Gutachter bestellt ist.
Aus der praktischen Erfahrung heraus kann ich mitteilen, dass auch ärztliche Atteste leider in den Klageverfahren später wenig aussagekräftig sind, und nicht ausreichen.
Gerne berate ich Sie bei solchen Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Rechtsanwältin
Renate Roos
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