Rückgabe von Abgasaffäre-Fahrzeug durch Widerruf bei Bank

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Widerrufsrecht bei finanzierten Autokäufen noch heute beständig?

Für tausende Verbraucher könnte eine elegante Möglichkeit bestehen, sich ihres im Rahmen der Dieselaffäre manipulierten Fahrzeugs zu „entledigen“. Voraussetzung ist, dass man den Kauf des Autos bei Volkswagen oder einer Konzerntochter mithilfe der jeweiligen Auto-Bank finanziert hat. Denn bei Kreditverträgen der VW-Bank und den jeweiligen Tochterbanken, etwa der Seat-Bank, besteht möglicherweise noch heute ein Widerrufsrecht für tausende Verbraucher. Allerdings nur bei finanzierten Autokäufen ab dem 10.06.2010.

Jeder Verbraucher, der einen Darlehensvertrag abschließt, kann diesen Vertragsschluss normalerweise 14 Tage widerrufen. Nichts anders gilt für Darlehen, die zum Zwecke der Finanzierung eines Autokaufs abgeschlossen worden sind. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jeder, der das Geschäft zu überwiegend privaten, also nicht gewerblichen Zwecken abschließt. Bei vielen Darlehen der VW-Bank setzte diese 14-tägige Frist des Widerrufs jedoch gar nicht erst ein. Das liegt an der Fehlerhaftigkeit einiger Dokumente, die die VW-Bank nach dem 10.06.2010 benutzt hatte. Dann ist der Widerruf de facto „ewig“ möglich.

„Widerrufsjoker“ kann Geschädigten der Abgasaffäre helfen

Dieses Phänomen des „ewigen“ Widerrufsrechts hat schon im Zusammenhang mit Immobiliendarlehen Bekanntheit erreicht. Für Autokäufer von VW bzw. Konzerntöchtern könnte der Widerruf enorm vorteilhaft sein.

Wenn man das „ewige“ Widerrufsrecht ausübt, erfolgt eine Rückabwicklung von Darlehens- und dem verbundenen Kaufvertrag. Der Verbraucher erhält von der VW-Bank alle gezahlten Darlehensraten zurück. Die Zinsen, die allerdings sehr niedrig sein sollten, darf die Bank behalten. Im Gegenzug muss man das Fahrzeug an VW zurückgeben. Die VW-Bank kann für die gefahrenen Kilometer und den Verschleiß Nutzungsersatz verlangen. Nichtsdestotrotz kann sich die Rückgabe durch Widerruf enorm lohnen.

Besonders attraktiv ist das „ewige“ Widerrufsrecht bei finanzierten Autokäufen, die nach Juni 2014 getätigt wurden. In diesen Fällen darf aufgrund einer Gesetzesänderung kein Nutzungsersatz mehr verlangt werden. Das heißt, dass man alle Raten zurückbekommt und das Auto in der Regel ohne weitere Zahlungen zurückgibt. Man ist den Pkw dann quasi kostenlos gefahren. Insbesondere in Hinblick auf die Diesel-Affäre könnte man mithilfe des Widerrufs das manipulierte Fahrzeug ohne Angabe von Gründen zurückgeben – ein Vorzug, für den tausende der Geschädigten noch kämpfen müssen.

Wer kann gegenüber der VW-Bank widerrufen?

Voraussetzung für den „ewigen“ Widerruf ist, dass die VW-Bank im Einzelfall fehlerhafte Verbraucherinformationen benutzt hat. Häufig fehlten in den Vertragsunterlagen ab Juni 2010 auch gesetzliche Pflichtangaben. Ist das der Fall, besteht in der Regel noch heute die Möglichkeit des Widerrufs. Auf den Widerruf folgt, wie beschrieben, die Rückabwicklung mit all ihren Vorzügen.

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Was ist also zu tun? Wir empfehlen, sich fachmännisch beraten zu lassen. Nicht immer kann man seine Autofinanzierung bei VW oder einem anderen Hersteller heute noch widerrufen. Und auch wenn der Widerruf möglich ist, ist er nicht immer sinnvoll. Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen möglicherweise Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte überprüfen Ihre Situation, analysieren Ihren Finanzierungskauf und zeigen Ihnen mögliche Chancen, Ersparnis und auch Risiken auf.

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