Rückruf für Euro 4: Audi-Diesel wurden schon 2003 manipuliert

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Das Kraftfahrt-Bundesamt hat Audi nun offiziell mit der Notwendigkeit von Rückrufaktionen konfrontiert. Für die Behörde steht fest, dass die zwischen 2003 und 2010 ausgelieferten Modelle über eine unzulässige Abschaltvorrichtung NOx-Werte vorgaukeln, die nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im realen Fahrbetrieb werden die 250 Milligramm pro Kilometer als Grenzwert für Euro 4 um ein Vielfaches überschritten.

Betroffen:

  • A4 2,7 TDI (2003 – 2010)
  • A6 2,7 TDI (2003 – 2010)

Wahrscheinlich ebenfalls betroffen:

  • Audi Q7 2,7 TDI (2003 – 2010)
  • VW Phaeton 2,7 TDI (2003 – 2010)
  • VW Touareg 2,7 TDI (2003 – 2010)

Bei dem Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung dreht es sich um die sog. Akustikfunktion. Laut Audi wurde sie entwickelt, um unangenehme Geräusche bei dem V6-Motor zu unterdrücken. Zudem diene sie dem Motorschutz. Eine Zyklus- oder Prüfstandserkennung gebe es nicht, es sei keine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden. Audi hat alle Vorwürfe entschieden zurückgewiesen.

Das nutzt aber wenig, denn das KBA bleibt dabei und hat Audi aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten. Audi muss es nun gelingen, auch ohne Betrug geforderte Grenzwerte zu unterschreiten.

Vorsicht Verjährung

„Wird in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Allerdings droht die Verjährung der Ansprüche. Betroffene Verbraucher sollte daher umgehend handeln“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Thema Verjährung: Unter Umständen tritt bei 2010 oder früher gekauften Audi die sogenannte kenntnisabhängige zehnjährige Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen in Kraft. 2008 oder früher gekaufte Fahrzeuge können schon jetzt nicht mehr zurückgegeben werden. Allerdings: Dies würde nur Autobesitzer treffen, vor mehr als zehn Jahren ein betroffenes Auto gekauft haben und bis heute fahren. Hartung: „In der Regel ist ein Großteil der Fahrzeuge heute in 2. oder 3. Hand. Wer 2016 einen Schummel-Audi gebraucht gekauft hat, kann bis 2026 Schadensersatz fordern!“ 

Dieses aktuelle Thema ist also insbesondere für Gebrauchtwagenkäufer interessant, die ein 16 Jahre altes Auto zurückgeben können. Richtig spannend wird es, wenn Audi die geforderten Maßnahmen nicht umsetzen kann. Dann drohen Schadensersatzleistungen, ohne dass Audi Nutzungsentgelt für die gefahrenen Kilometer in Anspruch nehmen darf.



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