Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Rund um das Thema MPU

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion
Unser heutiger anwalt.de-Rechtstipp widmet sich dem Thema MPU aus dem Rechtsgebiet Verkehrsrecht:
Die Führerscheinstelle fordert eine Begutachtung an, wenn sie Zweifel an der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers hat. Diese Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) dient der Fahrerlaubnisbehörde als Entscheidungsgrundlage, ob jemand zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist oder nicht. Das Ergebnis dieser Untersuchungen wird in einem Gutachten festgehalten. Die Anordnung der Verwaltungsbehörde auf eine MPU setzt allerdings voraus, dass Tatsachen bekannt werden, die berechtigte Zweifel an der körperlichen, geistigen oder charakterlich-sittlichen Eignung begründen. Hierfür existieren rechtliche Grundlagen, die regeln, dass die MPU nach einheitlichen, verbindlichen und sachlichen Kriterien durchgeführt wird und Missbräuche vermieden werden.

[image]Häufigster Anlass für eine MPU: Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Vor allem im Zusammenhang mit Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kommen häufig Eignungszweifel auf. Hier ist es insbesondere wichtig zu wissen, dass immer dann, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde, zwingend eine MPU angeordnet wird. Es gibt daneben jedoch auch zahlreiche weitere Anlässe für eine MPU-Anordnung, so beispielsweise bei zweifelhafter körperlicher und geistiger Eignung oder im Rahmen der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorheriger Entziehung wegen Erreichens von 18 Punkten im Verkehrszentralregister. Die Fahrerlaubnisbehörde legt unter Berücksichtigung des Einzelfalles fest, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung zu klären sind. Derjenige, der ein MPU-Gutachten beibringen muss, kann zwischen mehreren in Betracht kommenden Begutachtungsstellen auswählen. Die Kosten der MPU trägt der Betroffene immer selbst.

Handlungsmöglichkeiten bei negativer MPU

Ein zentrales Thema in diesem Bereich ist der Umgang bei negativer MPU. Da es sich bei der Begutachtung um ein Privatgutachten handelt, können sich je nach Konstellation bei einer negativen MPU zivilrechtliche Möglichkeiten ergeben, gegen ein solches Gutachten vorzugehen. Daneben kann auch im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Fehlerhaftigkeit eines Gutachtens festgestellt werden. Hier gibt es natürlich viele Details, die im konkreten Zusammenhang relevant werden könnten. Man muss daher letztlich immer auf den Einzelfall mit seinen jeweiligen Besonderheiten abstellen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass das Gutachten in allgemein verständlicher Sprache abgefasst, nachvollziehbar und nachprüfbar sein muss. Weiter sind die Untersuchungsmethoden und Verfahren anzugeben, die zu den Schlussfolgerungen geführt haben. Auch ein bloßes Abstellen auf eine statistische Rückfallwahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen reicht regelmäßig nicht aus.

Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen: