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Sachbeschädigung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Sachbeschädigung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Eine Sachbeschädigung liegt vor, wenn jemand eine Sache vorsätzlich beschädigt oder zerstört.
  • Sowohl ein beweglicher wie auch ein unbeweglicher Gegenstand kann eine Sache sein. Auch Tiere, Gase oder Flüssigkeiten zählen dazu.
  • Wer eine Sachbeschädigung begeht, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Was ist eine Sachbeschädigung?

Als Sachbeschädigung wird die vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung einer fremden Sache bezeichnet. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Wert die Sache hat oder ob es sich um bewegliche oder unbewegliche Dinge handelt.

Was ist eine Sache?

Eine Sache ist ein körperlicher Gegenstand, der entweder beweglich oder unbeweglich ist. So kann beispielsweise eine Hauswand auch eine Sache sein. Auch Tiere werden wie Sachen behandelt genauso wie künstliche Teile des menschlichen Körpers, z. B. Prothesen, die noch nicht eingebaut sind. Ebenfalls gelten Gase und Flüssigkeiten als Sachen.

Was ist eine fremde Sache?

Als fremd wird eine Sache bezeichnet, die sich nicht im Alleineigentum des Täters befindet oder herrenlos ist. Wer sein eigenes Eigentum beschädigt oder zerstört, begeht keine Sachbeschädigung.

Was heißt beschädigen?

Eine Beschädigung wird als körperliche Einwirkung auf eine Sache bezeichnet, die dadurch in ihrer Substanz derart verletzt wird, dass sie für ihren ursprünglichen Zweck unbrauchbar geworden ist. Dabei kann schon die Beeinträchtigung der Brauchbarkeit ohne Substanzverletzung eine Sachbeschädigung sein, z. B. wenn jemand die Luft aus einem Autoreifen entweichen lässt.

Was bedeutet zerstören?

Oft geht der Zerstörung bereits die Beschädigung der Sache voraus. Ist eine Sache derart beschädigt worden, dass sie komplett unbrauchbar geworden ist, liegt eine Zerstörung im Sinne des § 303 StGB vor (z. B. Verbrennen von Bildern).

Welche Strafe droht im Falle einer Sachbeschädigung?

Eine Sachbeschädigung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Wie hoch der Strafrahmen ist, entscheidet der Richter nach seinem Ermessen.

Der Versuch einer Sachbeschädigung ist gem. § 303 Abs. 3 StGB ebenfalls strafbar. Eine fahrlässige Sachbeschädigung wird dagegen nicht bestraft.

Foto(s): ©Pixabay/kirahoffmann

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