SafeMoon-CEO verurteilt: Strafverfahren im Kryptobereich nehmen zu – Was Beschuldigte jetzt wissen müssen

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Der Fall SafeMoon zeigt: Auch im Krypto-Sektor greifen Strafverfolgungsbehörden immer härter durch. Wer ein Blockchain-Projekt betreibt oder daran beteiligt ist, kann schnell ins Visier geraten. Was bedeutet das für Beschuldigte in Deutschland?


SafeMoon-Gründer wegen Betrugs verurteilt – was jetzt für Beschuldigte im Kryptostrafrecht zählt. Fachlich fundierte Einschätzung und Hinweise zur Verteidigung.



Ein Urteil mit Signalwirkung: Braden Karony schuldig gesprochen


Die Nachricht schlug international hohe Wellen: Braden John Karony, Gründer und CEO des Blockchain-Projekts „SafeMoon“, ist in den USA wegen schwerwiegenden Anlegerbetrugs verurteilt worden. Ihm drohen bis zu 45 Jahre Haft. Die Anklage wirft ihm und weiteren Beteiligten unter anderem vor, Anleger durch falsche Versprechen getäuscht, Liquiditätsmittel zweckentfremdet und sich an den Projektgeldern bereichert zu haben.


Der Fall ist kein Einzelfall. In den vergangenen Monaten sind international mehrere Strafverfahren gegen Betreiber und Promotoren von Token-Projekten, NFT-Plattformen, Staking-Angeboten oder Krypto-Handelsplätzen eingeleitet worden – teils mit drastischen Folgen. Auch in Deutschland nimmt die Zahl solcher Verfahren zu.


Wer heute ins Visier der Ermittler geraten kann


Während die öffentliche Aufmerksamkeit auf spektakuläre US-Fälle wie FTX, Terraform Labs oder eben SafeMoon gerichtet ist, laufen auch hierzulande Ermittlungen gegen Verantwortliche von Blockchain- und Krypto-Projekten. Der Vorwurf: Täuschung von Anlegern, Verstoß gegen regulatorische Vorschriften oder zweifelhafte Verwendung von Projektgeldern.


Insbesondere betroffen sind:


  • Projektgründer und Entwickler von Token, NFT-Kollektionen oder dezentralen Anwendungen
  • Betreiber von ICOs/IEOs/IDOs, auch in Form ausländischer Gesellschaften
  • Marketingverantwortliche und Influencer, die für Token Werbung gemacht haben
  • Community-Manager, die mit Renditeaussagen kommuniziert haben
  • Wallet-Inhaber, über deren Adressen Projektgelder geflossen sind
  • Berater und Freelancer, die an der Projektstruktur mitgewirkt haben



Strafverfahren können sich nicht nur gegen Hauptverantwortliche, sondern auch gegen Mitwirkende richten. Eine genaue juristische Einordnung ist daher unerlässlich.


Typische Vorwürfe im Krypto-Wirtschaftsstrafrecht

Die in Krypto-Strafverfahren erhobenen Vorwürfe sind häufig komplex und überschneiden sich mit verschiedenen Rechtsgebieten. Häufige Delikte sind:


  • Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) – insbesondere bei irreführenden Whitepapern oder Roadmaps
  • Betrug (§ 263 StGB) – etwa bei zweckwidriger Verwendung von Projektgeldern
  • Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) – z. B. bei faktischen Einlagengeschäften ohne BaFin-Erlaubnis
  • Marktmanipulation (§ 119 WpHG) – etwa durch koordinierte Rückkäufe oder Fake-Listings
  • Steuerstrafverfahren – wegen nicht erklärter Einkünfte aus Tokenverkäufen
  • Geldwäsche (§ 261 StGB) – bei unklaren Wallet-Transfers oder „Tumbling“-Transaktionen


Diese Vorwürfe können einzeln oder kombiniert auftreten – je nach Struktur des Projekts, der Tokenverteilung, der Vermögensflüsse und der Kommunikation nach außen.



Ein Krypto-Projekt ist kein rechtsfreier Raum – Strafbarkeit kann schnell begründet sein


In vielen Projekten wird mit Formulierungen wie „Community Token“, „dezentral“, „Use Case basiert“ oder „nur für den internen Gebrauch“ gearbeitet. Dennoch kann sich aus der tatsächlichen Verwendung, der wirtschaftlichen Zielsetzung und der Art der Vermarktung ein strafrechtliches Risiko ergeben.


Beispielhafte Risikofaktoren:


  • Verkauf von Token mit Wertsteigerungsversprechen
  • Angaben zu „Sicherheit“ oder „garantierter Rendite“ im Whitepaper
  • Rückkäufe von Token durch das Projektteam
  • Persönliche Entnahmen ohne klare vertragliche Grundlage
  • Wallet-Strukturen ohne dokumentierte Mittelverwendung
  • Fehlende Registrierung bei der BaFin trotz Kapitalmarktbezug
  • Private Verkäufe von Pre-Sale-Tokens ohne steuerliche Deklaration



In Kombination mit unzufriedenen Investoren, Wertverlusten oder medialer Aufmerksamkeit kann dies ausreichen, um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen auszulösen – oft verbunden mit Durchsuchungen, Kontensperrungen oder internationalen Rechtshilfeverfahren.


Verteidigung im Kryptostrafrecht: Was jetzt zählt


Wer in einem Krypto-Projekt Verantwortung trägt oder getragen hat und sich mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sieht, sollte frühzeitig aktiv werden.


Die entscheidenden Bausteine einer wirksamen Verteidigungsstrategie sind:


  1. Sachverhaltsaufarbeitung: Welche Rolle hatten Sie konkret? Welche Transaktionen lassen sich dokumentieren?
  2. Blockchain-Analyse (Blockchain-Tracing): Können Gelder, Wallets und Vermögensflüsse transparent nachvollzogen werden?
  3. Rechtliche Einordnung des Tokens: Handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Produkt?
  4. Abgrenzung von Mitverantwortlichen: Welche Entscheidungen wurden individuell getroffen, welche im Team?
  5. Frühzeitige Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, um Eskalation zu vermeiden
  6. Ggf. steuerliche Nachmeldung zur Vermeidung eines Steuerstrafverfahrens
  7. Nachweis über Rückzahlungen oder Wiedergutmachung, wenn wirtschaftliche Schäden eingetreten sind



Nicht in jedem Fall ist eine Verurteilung unausweichlich. Häufig können Verfahren eingestellt werden – insbesondere bei fehlendem Vorsatz, unklarer Gesetzeslage oder aktiver Kooperation.


Strafverteidigung im Krypto-Bereich erfordert interdisziplinäre Expertise

Die Verteidigung in Krypto-Verfahren stellt besondere Anforderungen: Es geht nicht nur um Strafrecht – sondern zugleich um Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Technikverständnis und internationale Regulierungsfragen. Blockchain-Strukturen, Tokenomics, Wallet-Verbindungen, Smart Contracts – all das muss präzise eingeordnet werden, um sich wirksam verteidigen zu können.


Hierbei ist entscheidend, dass Sie anwaltlich vertreten werden von jemandem, der nicht nur strafrechtlich, sondern auch kapitalmarkt- und technikaffin aufgestellt ist.


Wenn Sie betroffen sind: Jetzt Kontakt aufnehmen


Ein Strafverfahren im Zusammenhang mit Krypto-Projekten kann existenzielle Auswirkungen haben – beruflich, finanziell und persönlich.


Wenn Sie:


  • ein Blockchain-Projekt betreiben oder betrieben haben,
  • an einem ICO, NFT-Launch oder Staking-Modell beteiligt waren,
  • eine Vorladung, Durchsuchung oder Post von Ermittlungsbehörden erhalten haben,


dann sollten Sie jetzt anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.


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  • Ihre rechtliche Rolle im Projekt
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Weiter Informationen zum Kapitalmarktstrafrecht / Wirtschaftsstrafrecht:



FAQ – Häufige Fragen von Beschuldigten im Kryptostrafrecht

1. Ist mein Token-Projekt automatisch strafbar, wenn es gescheitert ist?


Nein. Ein bloßer Kursverfall oder Projektstopp begründet keine Strafbarkeit. Entscheidend ist, ob Anleger vorsätzlich getäuscht wurden oder ob Gelder zweckwidrig verwendet wurden.

2. Reicht eine BaFin-Warnung aus, um strafrechtliche Konsequenzen zu haben?


Nicht zwangsläufig. Eine BaFin-Warnung kann der Anfang eines aufsichts- oder strafrechtlichen Verfahrens sein. Sie sollte aber ernst genommen und juristisch geprüft werden.


3. Was ist, wenn ich nicht selbst, sondern nur beratend tätig war?


Auch Mitwirkende können in die Verantwortung genommen werden – je nach Einfluss, Wissen und Handlungsspielraum. Eine genaue Abgrenzung ist Teil der Verteidigung.


4. Welche Rolle spielt Steuerhinterziehung in solchen Verfahren?


Oft werden parallele Verfahren wegen Steuerverkürzung geführt – etwa bei nicht erklärten Gewinnen aus Tokenverkäufen. Eine nachträgliche Offenlegung kann entlastend wirken.


5. Gibt es Alternativen zur Verurteilung – etwa Verfahrenseinstellung?


Ja. Bei Ersttätern, kooperativem Verhalten und nachvollziehbaren Projektstrukturen ist eine Einstellung gegen Auflagen in vielen Fällen möglich. Auch Rückzahlungen oder Schadenskompensation können berücksichtigt werden.

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